Wahlbetrug verhindern!

Kommunalwahl 2019: Wahlverfälschung droht auch diesmal

Nicht nur die Stimmabgabe ist öffentlich, sondern auch das Auszählen der Stimmen

  • Nach Schluß der Wahlhandlung um 18 Uhr wird symbolisch die Türe zum Wahllokal geschlossen, ist aber sofort wieder aufzumachen,

  • denn: auch das Auszählen der Stimmen durch die Wahlhelfer ist öffentlich.

  • Allerdings: Wahlhelfer werden von Interessengruppen und an der Wahl teilnehmenden Parteien gestellt.

  • Gehen Sie daher nach Schluß der Wahl spontan in das Wahllokal und schauen Sie den Auszählern über die Schulter.

  • Achten Sie besonders darauf, ob Wahlhelfer durch Eintragungen oder falsches Ablegen der Stimmzettel versuchen, die Wahl zu verfälschen.

  • Weisen Sie in einem solchen Fall sofort laut darauf hin und teilen Sie uns dies per Telefon HN 920500 oder eMail info@pro-heilbronn.de mit.

  • Beachten Sie, daß auch noch am Folgetag Stimmen der Kommunalwahl ausgezählt werden und beobachten Sie auch diese Vorgänge.

* Hinweis: Dies ist kein pauschaler Verdacht gegenüber ihrer Aufgabe korrekt nachkommende ehrenamtliche Wahlhelfer

Wir weisen darauf nicht aus Jux und Tollerei hin, sondern aus eigenen Erfahrungen, die wir im Laufe der Jahre sammeln konnten:

 

►  Anläßlich der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 gab es erhebliche Defizite von Seiten der Verwaltung, die dazu geführt haben, daß eine Verfälschung des Wahlergebnisses nicht auszuschließen war, weil zum Einen gegen die Störungen der zur Wahl gehörenden Informationen für die Wähler, insbesondere die Plakatwerbung der nicht den für Sicherheit und Ordnung Verantwortlichen parteipolitisch zugehörigen Gruppierungen, nicht ausreichend vorgegangen wurde (Vandalismus).

Zum Anderen blieb ein bekannt gewordener Aufruf einer Gewerkschaftssekretärin mit Datum:  Wed, 5 Mar 2014 14:32:50 +0000 u.a. mit folgendem Inhalt folgenlos:

"... Macht mit, meldet euch auch als Wahlhelfer beim Bürgeramt, um zu verhindern, dass Nazis und Rechtpopulisten in die Volksvertretungen einziehen. Dazu hänge ich euch zur Information eine PDF-Datei des Bündnisses „Heilbronn stellt sich quer“ an. Viele Grüße,  ... Regionssekretärin ..."

Unabhängig von der Zielrichtung ist in Bezug auf die Zulassung von nur verfassungskonformen und damit demokratischer Wahlbewerber zu Wahlen die mit diesem Aufruf  erfolgte Verleumdung besonders frappant. Bekanntlich werden "Nazis" nicht zur Wahl zugelassen und als Populismus kann jede demokratisch vertretene Meinung bezeichnet werden, hier wurde jedoch dazu aufgerufen, die Wahl von legitimen, aber der Urheberin unpassenden Volksvertretern zu verhindern . (b)

►  Des Weiteren wurde die Nachzählung der Stimmen in Wahlbezirken verweigert, die erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auszählung vermuten ließen, insbesondere auch im Hinblick auf den oben zitierten Aufruf. Es wird darauf verwiesen, daß auch die geforderte Nachzählung der Stimmen einer anderen nicht dem Establishment zugehörigen Partei zur Europawahl zunächst verhindert wurde und die dann doch durchgesetzte Nachzählung zur Feststellung der berechtigten Forderung geführt hatte.  

Mehr dazu unter   http://www.pro-heilbronn.de/wahlfaelschung.htm 

Stadtrat Alfred Dagenbach von der im Rathaus wenig beliebten  Bürgerbewegung PRO Heilbronn befürchtet, daß es diesesmal bei der Kommunalwahl erneut zu denselben Störungen des Wahlfriedens und Ungereimtheiten kommen wird und hat daher im Vorfeld der Wahl dazu an die Verantwortlichen im Heilbronner Rathaus, allen voran Oberbürgermeister Harry Mergel (SPD) die nachfolgenden Fragen gestellt:

  1.  Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

  2. in welcher Weise wird diesmal Sorge dafür getragen, daß Vandalismus und andere Störungen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewährleistet werden und bei Verstößen zu Lasten der nicht dem politischen Establishment aus CDU, SPD, Grünen und FDP zugehörenden Wahlbewerbern von den für Sicherheit und Ordnung  zuständigen Stellen sowohl präventiv als auch repressiv gehandelt wird;

  3. welche Maßnahmen wurden getroffen, daß zu diesen Wahlen keine derartigen Wahlhelfer zugelassen werden, die im Sinne  o.g. Aufforderung des Pkt. (b) aktiv werden können;

  4. wer hatte 2014 die Anweisung gegeben, daß in den von uns reklamierten Stimmbezirken die Nachzählung unterlassen wurde;

  5. welcher Voraussetzungen bedarf es, daß die Auszählung von Stimmen überprüft und nachgezählt wird;

  6. werden von der Stadtverwaltung a) Wahlbeobachter eingesetzt bzw. wird b) deutlich bekannt gemacht, daß  auch nach Schluß der Wahlhandlung die Auszählung öffentlich ist und diese durch die Bürger beobachtet werden dürfen;

  7. sind die Namen der Wahlhelfer der einzelnen Stimmbezirke öffentlich zugänglich und im Bürgeramt einsehbar;

  8. wird der Eingang der Wahlergebnisse der einzelnen Stimmbezirke registriert und öffentlich zugänglich gemacht?

Alfred Dagenbach: Es wird interessant sein, wie lange zum Einen auf die Beantwortung gewartet werden muß und zum Anderen, welchen Inhalt diese haben wird.


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