Vergnügungssteuer
Prostitution besteuern
Nach dem Vorbild der Stadt Köln

Die Ratsgruppe PRO Heilbronn hat jetzt bei der Verwaltung der Stadt Heilbronn einen Antrag zur "Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in Heilbronn" gestellt.
Darin fordert sie die Erweiterung der Satzung dahingehend, daß bei der Vergnügungssteuer künftige auch  das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen besteuert wird.
Außerdem will sie, daß  Vergnügungssteuer für Sex- und Erotikmessen erhoben wird.
Bisher wurde lediglich eine Steuer auf die Flächen zur erotische Darstellung in Vergnügungslokalen erhoben.
Ein ähnlich lautender bereits früher gestellter Antrag wurde mit dem Hinweis der Verwaltung abgelehnt, das Vorgehen anderer Städte sei noch nicht rechtlich abgesichert.
Dieses Argument entfällt nach entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen inzwischen.
Vorbild für den Antrag sind daher die Satzungen anderer Städte, die mit Erfolg und rechtsgültig solche Steuertatbestände bereits geschaffen haben.
Die Stadt Köln als Beispiel begünstigt schon seit einigen Jahren das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch Verzicht auf die Erhebung, sondern erwirtschaftet daraus jährlich rund 800.000 Euro.
Diese erhebt lediglich 6 Euro pro "Veranstaltungstag", während Düsseldorf 25 Euro und Berlin sogar 30 Euro erheben.
Gemessen an der Einwohnerzahl Kölns dürfte mit Mehreinnahmen in Heilbronn i.H.v. rund 80.000 Euro zu rechnen sein.


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