Vergnügungssteuer
Prostitution besteuern
Nach dem
Vorbild der Stadt Köln
Die
Ratsgruppe PRO Heilbronn hat jetzt bei der Verwaltung der Stadt Heilbronn einen
Antrag zur "Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in
Heilbronn" gestellt.
Darin
fordert sie die Erweiterung der Satzung dahingehend, daß bei der
Vergnügungssteuer künftige auch das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt
in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen
besteuert wird.
Außerdem will sie, daß Vergnügungssteuer für Sex- und Erotikmessen erhoben
wird.
Bisher
wurde lediglich eine Steuer auf die Flächen zur erotische Darstellung in
Vergnügungslokalen erhoben.
Ein
ähnlich lautender bereits früher gestellter Antrag wurde mit dem Hinweis der
Verwaltung abgelehnt, das Vorgehen anderer Städte sei noch nicht rechtlich
abgesichert.
Dieses
Argument entfällt nach entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen
inzwischen.
Vorbild
für den Antrag sind daher die Satzungen anderer Städte, die mit Erfolg und
rechtsgültig solche Steuertatbestände bereits geschaffen haben.
Die
Stadt Köln als Beispiel begünstigt schon seit einigen Jahren das
Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch Verzicht auf die Erhebung, sondern
erwirtschaftet daraus jährlich rund 800.000 Euro.
Diese
erhebt lediglich 6 Euro pro "Veranstaltungstag", während Düsseldorf 25 Euro und
Berlin sogar 30 Euro erheben.
Gemessen an der Einwohnerzahl Kölns dürfte mit Mehreinnahmen in Heilbronn i.H.v.
rund 80.000 Euro zu rechnen sein.
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