Aktuell
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Art 3(1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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"Niemand darf wegen seines
Geschlechtes
, seiner
Abstammung
, seiner
Rasse
, seiner
Sprache
, seiner
Heimat
und
Herkunft
, seines
Glaubens
, seiner
religiösen
oder
politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung
benachteiligt werden."
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Alfred Dagenbach