Anfrage
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn . Die Antwort dazu
Anfrage Heilbronn, 29.3.2007
Stadträte Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk
Bezirksbeiräte Heiko Auchter, Fred Steininger
Betreff - Siebeneichgasse

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab:

Anwohner beklagen sich darüber,

a) daß in der Siebeneichgasse trotz Halteverbot, Brandschutzzone und Anwohnerzone ständig auch in der Weise geparkt wird, daß Einfahrten insbesondere auch durch Lieferantenfahrzeuge zugeparkt werden;

b) daß von Seiten der Verwaltung dagegen nicht, insbesondere nicht nachhaltig unter Inanspruchnahme aller Möglichkeiten wie Abschleppen der Fahrzeuge, vorgegangen wird.

2. In welcher Form wird für Abhilfe gesorgt?

 

Antwort der Verwaltung
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Siebeneichgasse

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

Sie haben folgende Antrage gestellt:
......
Beantwortung:
Der städtische Vollzugsdienst stellt bei seinen Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Siebeneichgasse häufig Parkverstöße fest.
Im gesamten Jahr 2005 wurden in dieser Straße 1.198 Fahrzeuge gebührenpflichtig beanstandet;
im Jahr 2006 waren es insgesamt 1.394 ausgesprochene Verwarnungen.
Aufgrund der hohen Zahl festgestellter Beanstandungen wird in der Siebeneichgasse vom städtischen Vollzugsdienst mehrmals täglich kontrolliert.

Das Zuparken privater Grundstücksein- und ausfahrten kann vom Grundstückseigentümer beim Ordnungsamt auf der Grundlage des Landesordnungswidrigkeitengesetzes schriftlich zur Anzeige gebracht werden.
Hierzu ist die Angabe des Tattages, der Tatzeit, des Fahrzeugtyps, der Farbzeugfarbe, der genauen Örtlichkeit und der Angabe eines Zeugen erforderlich.

In der Siebeneichgasse wurden in Einzelfällen, zum Beispiel beim Blockieren der Müllabfuhr, Abschleppmaßnahmen angeordnet.
Auf privaten Grundstücksflächen veranlasst das Ordnungsamt keine Abschleppmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner


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