Anfrage
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn . Die Antwort dazu
Anfrage Heilbronn, 4.1.2007
Stadträte Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk
Bezirksbeiräte Heiko Auchter, Fred Steininger
Betreff - Robert-Mayer-Höhe

Laut Hinweisen aus der Bürgerschaft sollen im Wohngebiet Robert-Mayer-Höhe größere Wohnanlagen geplant sein, die so nicht dem dort gültigen BBauPl entsprechen würden.

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab?

2. Welche Einheiten sind dort zugelassen und aufgrund welcher Entscheidungen welchen Gremiums?

3. Gab es Änderungen des BBauPl seit der ersten Beschlußfassung durch den GR und welche?

Antwort der Verwaltung
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Bebauungsplan 11/19 „Bereich Klinik an der Jägerhausstraße" - Robert-Mayer-Höhe -

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
Ihre Anfrage zu Bauvorhaben auf dem Gebiet des ehemaligen Krankenhausareals in der Jägerhausstraße beantworten wir wie folgt:
1. Dem Planungs- und Baurechtsamt sind aktuell keine Planungen von Wohnanlagen im Wohngebiet „Robert-Mayer-Höhe" bekannt, die nicht dem dort geltenden Bebauungsplan entsprechen. Im Service-Center des Planungs- und Baurechtsamtes wird im Übrigen bei Anfragen von Bauherren jeweils dahingehend beraten, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
2. Soweit in der Anfrage auf die Zahl der Einheiten Bezug genommen wird, gehen wir davon aus, dass damit die Zahl der Wohneinheiten gemeint ist. Diese wird für Teilbereiche des Bebauungsplans begrenzt. Von dieser Festsetzung wurden bisher keine Befreiungen erteilt und dieses ist auch nicht vorgesehen.
3. Nach der Beschlussfassung über den Bebauungsplan 11/19 „Bereich Klinik an der Jägerhausstraße" durch den Gemeinderat am 03.05.2001 gab es keine Änderungen des Bebauungsplans.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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