Regierungspräsidium stellt Unklarheiten beim Bebauungsplan für das „HIP Island“ richtig
Rathaus Heilbronn ►
Der erst
im März beschlossene Bebauungsplan für das neue „HIP Island“ an der
Hafenstraße mußte vom Gemeinderat am 28. Juni erneut geändert
werden.
Doch die Drucksache enthielt Ungereimtheiten, die nach Ansicht von
PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach eine ordentliche Umsetzung
des Vorhabens nicht gewährleisten können. Nicht nur für ihn war
zunächst einmal unklar, ob die redaktionellen Änderungen Ergänzungen
oder Ersetzungen zu dem sind, was auf dem vorherigen Bebauungsplan
vorgelegt wurde.
Dazu sollte in einem „Textteil C“ der Punkt 6 redaktionell geändert
werden. Es war also davon auszugehen, daß der bisherige Punkt 6
einen neuen Text erhalten sollte.
Noch unklarer wurde es aber mit der sogenannten „redaktionellen
Änderung“ mit dem in der Drucksache 160 aufgeführten „Textteil C,
Hinweise, Nr. 9“: Weder in der am 3.3.2016 beschlossenen Drucksache
45 noch im zugehörigen Bebauungsplan 19/19 findet sich eine
diesbezügliche „Nr. 9“.
Da der bisherige Textteil mit der Nr. 7 geendet hatte und weil der
die Ungereimntheiten teils bestätigende übrige Gemeinderat der
Verwaltungsvorlage trotzdem zugestimmt hat, teilte Stadtrat
Alfred Dagenbach dem Regierungspräsidium mit, der Phantasie
könnten jetzt „keine Grenzen nach oben in der Liste gesetzt werden“.
Da von Seiten der Stadtverwaltung in der Sitzung die diesbezüglichen
Einwendungen von Alfred Dagenbach nicht beseitigt und die
Fehler lediglich als unbedeutend kleingeredet wurden, bat er um
Überprüfung des Sachverhalts durch das Regierungspräsidium.
Das stellte nun fest, daß es sich bei um Ergänzungen und keinen
Ersatz der bereits bestehenden Punkte handle. Punkt 6 sei also nicht
ersetzt, sondern eingefügt, so daß die alten Punkte 6 und 7 zu 7 und
8 wurden und der Punkt 9 als neuer Punkt hinzugefügt worden sei.
Schlau teilte die Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium nun mit,
man wolle „zukünftig beabsichtigen, derartige Umnummerierungen durch
eine Synopse nachvollziehbar darzustellen“. PRO-Stadtrat Alfred
Dagenbach: „Eine Zusage, künftig für mehr Klarheit und Wahrheit
zu sogen, ist das natürlich nicht, sondern nur eine unverbindliche
Absichtserklärung.“
Dr. Christine Rex, im Regierungspräsidium Stuttgart beim Referat 14
auch zuständig für Kommunales, hält es dennoch als „von unserer
Seite als generell höhere Nachvollziehbarkeit grundsätzlich“
begrüßenswert.