Anfrage
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn . Die Antwort dazu
Anfrage Heilbronn, 15.03.2007
Stadträte Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk
Bezirksbeiräte Heiko Auchter, Fred Steininger
Betreff - Artikel "Fit für den OB-Wahlkampf" IV

Auf unsere Anfragen vom 28.01.2007 bzgl. Anfragen v. 16.1.2007 und 13.10.2006 liegt neben auskunftsverweigernden Allgemeinplätzen (siehe Anlage) noch immer keine ausreichende Antwort vor. Sie wird hiermit nochmals angemahnt:

A. Mit der unten angefügten Beantwortung [^] gehen wir nicht konform. Sie wird daher erneut angemahnt.

Begründung:
In § 24 der GemO Baden-Württemberg ist zu "Rechtsstellung und Aufgaben" des Gemeinderates in Abs. 1 geregelt :
"Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Mißständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister."
In Abs. 4 wird geregelt, daß jeder Gemeinderat an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne von Absatz 3 Satz 1 richten kann mit der Einschränkung in Abs. 5, daß dies nicht bei den nach § 44 Abs. 3 Satz 3 geheimzuhaltenden Angelegenheiten gilt.
Sie sind zu beantworten.
Um eine "geheimzuhaltenden Angelegenheit" kann es sich dabei nicht handeln, somit ist auch mangels ausreichender Begründung die Beantwortung nicht nachvollziehbar. Sie hat die Qualität einer Zweckbehauptung.
Soweit tatsächlich die vorgegebenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen tangiert werden, besteht noch immer die Möglichkeit, die Fragen in nichtöffentlicher Form zu beantworten.

B. Daher wird nochmals die vollständige Beantwortung unserer Anfrage vom 13.10.2006 angemahnt, die wie folgt lautete:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Artikel "Fit für den OB-Wahlkampf" von Mittwoch, 11. Oktober 2006 im Neckar-Express, S. 9 ab?

2. Trifft es zu, "dass gut 30 Prozent des Arbeitspensums bereits auf Himmelsbachs Wahlkampf (und Wiederwahl) ausgerichtet sind"? Wenn Nein: Wie hoch ist der Anteil, der dafür aufgewendet wird?

3. a) Welchen weiteren Aktivitäten geht der Oberbürgermeister neben seiner eigentlichen Aufgabe als gewählter Amtsinhaber nach (z.B. Aufsichtsrat, Verbandsmitglied usw.)

b) Wie hoch ist die dabei anfallende Inanspruchnahme auf Kosten der Stadt Heilbronn?

c) Welchen direkt nachvollziehbaren Nutzen hat die Stadt Heilbronn im Einzelnen davon?

Begründung:

Artikel im Neckar-Express v. 11.10.06:

"Fit für den OB-Wahlkampf
Fit machen für den Wahlkampf scheint das Motto von unserem Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach. In neun Monaten, am 17. Juni 2007, stellt er sich zur ersten Wiederwahl. Am vergangenen Sonntag startete der „flotte 60er" sogar beim „schnellen Zehner", einem neuen Citylauf über zehn Kilometer in Heilbronn. Dass Himmelsbach sportlich ist, stellte er schon mehrfach bei beachtlichen Bergtouren unter Beweis.
Wie es gebührt, bekam er beim „schnellen Zehner" sogar die Startnummer eins. Dass er nach knapp über einer Stunde als 136. die Ziellinie erreichte, ist kein Makel. Respekt, Herr OB! Für ein Arbeitstier am Schreibtisch sowie stetem Terminstress für öffentliche Auftritte war es eine reife Leistung. Frisch und erholt tauchte er bereits fünf Stunden später schon wieder bestens gestylt auf der „Regio live" zum Abschluss der UNICEF-Kinderstadt auf.
Aber Himmelsbach ist natürlich clever. So suchte er sich gleich zwei Zugpferde, um ins Ziel zu kommen. Am Schluss war es eine Läuferin, die ihn über den Zielstrich „treiben" sollte. Bei seiner Wahlkampftour begnügt er sich jedoch nicht nur zweier Helfer. Scheinbar müssen etliche aus seinem Rathaus-Umfeld Unterstützung leisten. So verriet ein Amtsleiter, dass gut 30 Prozent des Arbeitspensums bereits auf Himmelsbachs Wahlkampf (und Wiederwahl) ausgerichtet sind. Und da will er nicht „unter ferner liefen" das Ziel erreichen, sondern natürlich als gefeierte Nummer eins. Dieser Erfolg dürfte ihm dennoch leichter fallen und gesichert sein, als zehn Kilometer Jogging am Sonntagmorgen entlang dem Neckar."

Antwort der Verwaltung
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Anfrage vom 16.01.2007

Sehr geehrter Herr Dagenbach,
Sie mahnen die vollständige Beantwortung der Anfrage vom 13.10.2006 an [
*]. Mit Schreiben vom 20.10.2006 wurde Ihre damalige Anfrage abschließend beantwortet.
Zu Ihrer Frage bzgl. meinen weiteren Aktivitäten kann ich Ihnen nur ergänzend mitteilen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunftserteilung möglich ist. Nach der derzeitigen Rechtslage sind Nebentätigkeiten und ehrenamtliche Tätigkeiten eines Ober-/Bürgermeisters rein dienstrechtlicher Natur. Sie werden jährlich dem Regierungspräsidium gemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Himmelsbach

 
Weitere Antwort der Verwaltung
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Anfrage vom 15. März 2007

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

Sie mahnen eine ausreichende Antwort auf Ihre Anfragen vom 28. Januar 2007, 16. Januar 2007 und 13. Oktober 2006 an.

Ich möchte in dieser Sache abschließend nochmals antworten:

Als Stadtrat haben Sie das Recht, über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen zu richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Das Fragerecht und die ihm entsprechende Auskunftspflicht des Bürgermeisters ist allerdings nach dem Gesetz nicht schrankenlos. Eine Begrenzung ergibt sich daraus, dass es sich um einzelne Angelegenheiten der Gemeinde oder ihrer Verwaltung handeln muss. Zu den Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung gehören sowohl die Angelegenheiten, für die der Gemeinderat und seine Ausschüsse zuständig sind als auch solche, die unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen. Ihre Anfrage betrifft ganz sicher keine Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung. Die Nebentätigkeiten und Ehrenämter, die ich neben meiner Tätigkeit als Oberbürgermeister ausübe, verpflichten mich zur Abgabe einer Nebentätigkeitserklä-rung nach § 8 Landesnebentätigkeitsverordnung. Dies hat gegenüber dem Regierungspräsidium als Dienstaufsichtsbehörde zu erfolgen und stellt eine dienstrechtliche und keine kommunalrechtliche Angelegenheit dar hinsichtlich der dem Gemeinderat keine Kontrollfunktion zusteht. Die Überwachung der Einhaltung, der sich aus dem Landesbeamtengesetz und der Nebentätigkeits-verordnung ergebenden Pflichten ist allein Aufgabe der Dienstaufsichtsbehörde. Daraus ergibt sich, dass dem Gemeinderat hier kein Auskunftsrecht zusteht. Im Übrigen sehe ich davon ab, den fraglichen Presseartikel zu kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Himmelsbach


Hinweis:
Eine Beantwortung der Beschwerde beim RP Stuttgart steht noch aus. Zu vermuten ist, daß die o.g. Beantwortung auf hilfreichen Fingerzeig des RP geschah und von dort dann darauf verwiesen werden wird.

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