Nordstraße - Nicht nur für die larmoyante DDR-Trauergemeinde:
Meinungsfreiheit
gilt für alle
Jeder
hat das Recht, seine eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern
Denkgebot ►
24.3.2015 - Die unwürdige, an Praktiken der DDR erinnernde Methode, mündige Bürger mit Hilfe der mehr oder weniger offenen Warnung vor "Rechts" mundtot zu machen, ist ein bewährtes Instrument, um mit Hilfe von ideologisch motivierten Medienmachern nicht in das Kalkül passende Ansichten zu unterbinden.
Da werden dann auch mal die Proteste der Anwohner in der Nordstadt an einer Person festgemacht, deren politische Grundeinstellung man nicht teilen muß.
An der Sache geht es aber schon deshalb völlig vorbei, weil diese
Person als Anwohner dasselbe Recht wie alle anderen hat, seine Sicht der Dinge
darzulegen und diese dazuhin nichts mit einer
links/rechts-Polarisierung zu tun hat.
Gerade dieser Ende letzter Woche zur Verwaschung des Stimmenbildes
aufgebauschte Vorgang wäre vermieden worden, hätte die Stadtverwaltung
von Anfang an mit offenen Karten gespielt.
Denn hier wurde doch sogar der Gemeinderat über den Tisch gezogen,
wenn in der Beschlußvorlage in der Aufzählung der "nachfolgenden
Maßnahmen" zufolge eine Rangfolge suggeriert wird, nach der
1. in der Böllinger Straße ein Neubau errichtet wird,
2. dasselbe im Salzgrund erfolgt,
3. eine Containerlösung gefunden wird
und
4. die "dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet
angestrebt" wird,
wobei unter "dezentral" keinesfalls "konzentriert" wie in der
Nordstadt, sondern die Verteilung von Einzelwohnungen über das
Stadtgebiet zu verstehen ist, also vom Heilbronner Osten bis in die
Stadtteile ohne Aussparung der bevorzugten Wohngebiete.
Oder hat er es die Gemeinderatsmehrheit - vielleicht im Vorfeld
abgesprochen - wissend billigend in Kauf genommen, um gemeinsam mit der
Stadtverwaltung "niemanden auf den Plan zu rufen" (HSt v. 27.2.2015)?
Es ist daher mehr als geheuchelt, wenn man zur Anmietung von
"privaten" (dezentralen!) Wohnungen ankündigt, "mit der Nachbarschaft
werde man frühzeitig und offen kommunizieren" (HSt. v. 23.2.2015) und
sich dann, den hehren, populistsch als "bürgernah" verkauften
Grundsatz ignorierend, coram publico mit Entschuldigungen für das eiligste Schaffen
vollendeter Tatsachen im Wirtschaftsausschuß des Gemeinderates
herauswinden will.
Fakt ist, man hat entgegen der angeblich angestrebten besseren
Bürgerbeteiligung - mit deren Federn man sich doch neuerdings so gerne
schmückt - auch bei den nachträglichen Informationen nicht das gesamte
Areal unterrichtet, sondern den Großteil für dumm gehalten.
Im Übrigen wunderten sich etliche der bei der
Informationsveranstaltung teilnehmenden Anwohner über nicht wenige
Fürsprecher und ihre Claqueure, die nicht aus dem unmittelbaren Umfeld
stammten.
Auch das verharmlosend dargestellte Auftreten der linksextremistischen
Antifaschisten um den in erster Instanz verurteilten "Tortenwerfer"
taugt nicht als Maßnahme, die das Vertrauen in die für die
Fehlentscheidung Verantwortlichen zurückgewinnen kann, auch wenn jetzt
in einer Antwort seitens der Stadtverwaltung erklärt wird, man werde
"die direkten Anwohner von größeren Wohnheimen (ab ca. 30 Personen)
künftig zeitnah" informieren.
Bürgerbewegung e.V.
PRO Baden-Württemberg
1.Vorsitzender: StR Alfred
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