Nordstraße - Nicht nur für die larmoyante DDR-Trauergemeinde:

Meinungsfreiheit gilt für alle
Jeder hat das Recht, seine eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern

Denkgebot   

24.3.2015 - Die unwürdige, an Praktiken der DDR erinnernde Methode, mündige Bürger mit Hilfe der mehr oder weniger offenen Warnung vor "Rechts" mundtot zu machen, ist ein bewährtes Instrument, um mit Hilfe von ideologisch motivierten Medienmachern nicht in das Kalkül passende Ansichten zu unterbinden.

Da werden dann auch mal die Proteste der Anwohner in der Nordstadt an einer Person festgemacht, deren politische Grundeinstellung man nicht teilen muß.

An der Sache geht es aber schon deshalb völlig vorbei, weil diese Person als Anwohner dasselbe Recht wie alle anderen hat, seine Sicht der Dinge darzulegen und diese dazuhin nichts mit einer links/rechts-Polarisierung zu tun hat.
Gerade dieser Ende letzter Woche zur Verwaschung des Stimmenbildes aufgebauschte Vorgang wäre vermieden worden, hätte die Stadtverwaltung von Anfang an mit offenen Karten gespielt.
Denn hier wurde doch sogar der Gemeinderat über den Tisch gezogen, wenn in der Beschlußvorlage in der Aufzählung der "nachfolgenden Maßnahmen" zufolge eine Rangfolge suggeriert wird, nach der
1. in der Böllinger Straße ein Neubau errichtet wird,
2. dasselbe im Salzgrund erfolgt,
3. eine Containerlösung gefunden wird
und
4. die "dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet angestrebt" wird,
wobei unter "dezentral" keinesfalls "konzentriert" wie in der Nordstadt, sondern die Verteilung von Einzelwohnungen über das Stadtgebiet zu verstehen ist, also vom Heilbronner Osten bis in die Stadtteile ohne Aussparung der bevorzugten Wohngebiete.
Oder hat er es die Gemeinderatsmehrheit - vielleicht im Vorfeld abgesprochen - wissend billigend in Kauf genommen, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung "niemanden auf den Plan zu rufen" (HSt v. 27.2.2015)?
Es ist daher mehr als geheuchelt, wenn man zur Anmietung von "privaten" (dezentralen!) Wohnungen ankündigt, "mit der Nachbarschaft werde man frühzeitig und offen kommunizieren" (HSt. v. 23.2.2015) und sich dann, den hehren,  populistsch als "bürgernah" verkauften Grundsatz ignorierend, coram publico mit Entschuldigungen für das eiligste Schaffen vollendeter Tatsachen im Wirtschaftsausschuß des Gemeinderates herauswinden will.
Fakt ist, man hat entgegen der angeblich angestrebten besseren Bürgerbeteiligung - mit deren Federn man sich doch neuerdings so gerne schmückt - auch bei den nachträglichen Informationen nicht das gesamte Areal unterrichtet, sondern den Großteil für dumm gehalten.
Im Übrigen wunderten sich etliche der bei der Informationsveranstaltung teilnehmenden Anwohner über nicht wenige Fürsprecher und ihre Claqueure, die nicht aus dem unmittelbaren Umfeld stammten.
Auch das verharmlosend dargestellte Auftreten der linksextremistischen Antifaschisten um den in erster Instanz verurteilten "Tortenwerfer" taugt nicht als Maßnahme, die das Vertrauen in die für die Fehlentscheidung Verantwortlichen zurückgewinnen kann, auch wenn jetzt in einer Antwort seitens der Stadtverwaltung erklärt wird, man werde "die direkten Anwohner von größeren Wohnheimen (ab ca. 30 Personen) künftig zeitnah" informieren.


kostenlose counter von buecher-zeitschriften.com

Bürgerbewegung e.V.
PRO Baden-Württemberg

1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, ExStR Heiko Auchter BBR
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn - Registergericht - am 11.7.2006 unter dem Aktenzeichen VR 3202

Bankverbindung: Volksbank Heilbronn eG Kto.: 314 501 002 BLZ: 62090100
IBAN: DE66620901000314501002 - BIC: GENODES1 VHN

IBAN: DE66620901000314501002 - BIC: GENODES1 VHN
Steuernummer beim Finanzamt Heilbronn: 065209-14336
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig

Unser Programm für unser Land, Heilbronn und das Unterland. Machen Sie mit!