Julbockmarkt 2017: PRO Heilbronn vom Böckinger-Ring-Vorstand ausgegrenzt

Kollektivstrafe statt Entschuldigung

Alljährlich findet seit Jahren am 1. Adventswochenende im Lokschuppen des Süddeutschen Eisenbahnmuseums der traditionelle Julbockmarkt des Böckinger Rings mit Ständen vieler Böckinger Vereine und auch privaten Anbietern statt.

Seit Jahren ist auch die Bürgerbewegung PRO Heilbronn mit dabei und unterstützt damit diesen Weihnachtsmarkt nach Kräften.

Doch diesmal kam einfach keine Einladung mit den Anmeldeformular beim Vorsitzenden Alfred Dagenbach an, obwohl PRO Heilbronn eigentlich gleichberechtigtes Mitglied im Böckinger Ring ist.

Da auch über eine schon im Juli angekündigte Mitgliederversammlung nichts zu hören bzw. lesen war, wurde erst dazu nachgefragt.
Mit einem Bedauern wurde die Einladung nachgeliefert – doch, außer, daß der Julbockmarkt Tagesordnungspunkt war, war nichts darüber zu erfahren.
Also wurde auch die fehlende Unterrichtung betr. Anmeldung nachgefragt.

Zum Erstaunen der Vorstandschaft der Bürgerbewegung PRO Heilbronn bekamen diese nun vom Vorsitzenden des Böckinger Rings zu lesen:

„…die Anmeldeformulare wurden versandt. In der Vorbereitung des Julbock-Marktes 2017 traf der Vorstand des Böckinger Rings jedoch auch folgenden Beschluss:
Da ein laufendes strafrechtliches Verfahren anhängig ist, wird der klagende Standbeschicker, um den rechtlichen Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten, nicht eingeladen.“

Ausgegrenzt: Der Stand der Bürgerbewegung PRO Heilbronn >

Da die Bürgerbewegung PRO Heilbronn weder ein „klagender Standbeschicker“ ist noch mit einem anhängenden „strafrechtlichen Verfahren“ etwas zu tun hatte, wurde mit entsprechendem Hinweis erneut zwei mal nachgefragt, zumal bereits kostenrelevante Vorbereitungen getroffen waren.
Doch eine klare Aussage dazu wurde verweigert.

Auf Nachfrage in der Mitgliederversammlung beklagte sich der Ring-Vorsitzende zunächst darüber, daß seine erste Amtshandlung die Begleitung eines weiteren Vorstandsmitglieds zur Polizei gewesen sei und man echauffierte sich dann von Vorstandsseite mit der Falschbehauptung, der Vorsitzende von PRO Heilbronn, Alfred Dagenbach habe eine Strafanzeige gegen den Böckinger Ring gestellt.

Als Hintergrund stellte sich der Unfall im Anlieferbereich heraus, den die Frau des Vorsitzenden als Helferin am Stand der Bürgerbewegung PRO Heilbronn am Ende des letztjährigen Julbockmarktes erlitten hatte.

Immerhin war der Vorsitzende des Böckinger Rings zum Zeitpunkt des Unfalls garnicht im Amt, aber weder er noch sein Vorgänger sahen offenbar einen Grund, sich nach Bekanntwerden des Unfalls bei der Geschädigten wenigstens einmal um ihr Befinden zu erkunden.
Stattdessen wurde gegenüber der Haftpflichtversicherung angegeben, die Geschädigte habe sich dort unberechtigt aufgehalten.

Doch die glatte Lüge zu widerlegen wurde verhindert. Ganz im Stile der bisherigen Behandlung wurde dies durch eine Abstimmung zur Beendigung der Debatte die Klarstellung unterbunden, ohne daß die Vertreter der Mitgliedsvereine überhaupt wissen konnten, um was es ging.

In dem dazu folgenden Bericht „Seeheinfest steht auf der Kippe“ über die Mitgliederversammlung war darauf in der „Heilbronner Stimme“ vom 15.11.2017 deshalb auch zu lesen, der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Heilbronn, Alfred Dagenbach, hätte bei der Versammlung des Böckinger Rings mit einem persönlichen Anliegen eine kritische Wortmeldung gemacht und hätte wegen einem Sturz seiner Frau beim letztjährigen Julbockmarkt „offenbar sogar Strafanzeige gestellt“.

In einem bisher nicht veröffentlichten Leserbrief versuchte Alfred Dagenbach dazu festzustellen, daß damit der den Bericht verfassende Redakteur leider einer in der Versammlung gemachten Falschbehauptung seitens Teilen der Vorstandschaft des Böckinger Rings aufgesessen ist und stellt klar:

„Erstens habe ich keine Strafanzeige gestellt, auch nicht, wie dazu auch schon kolportiert wurde, Pro Heilbronn. Zweitens habe ich deswegen kein persönliches Anliegen vorgebracht, sondern habe mich dagegen gewehrt, daß unser Mitgliedsverein – ohne uns davon zu unterrichten oder zu befragen – einfach vom Julbockmarkt, zu dem wir bereits Vorbereitungen getroffen haben, in Kollektivhaftung genommen und ausgegrenzt wurden. Fakt ist zudem, daß fast drei (!) Monate nach dem durch die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht erfolgten Sturz mit teuren Verletzungsfolgen der Geschädigten auf Grund der wiederholten Falschangaben des Versicherungsnehmers gegenüber der Haftpflichtversicherung schließlich gar nichts anderes übrig blieb, als anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und Strafanzeige zu stellen, was sich schließlich als richtig erwiesen hat. im Übrigen wünsche ich niemandem, daß seine Frau ähnliches durchzumachen hat, wie meine Frau in diesem Fall!“

Was war geschehen?
Am Ende des letztjährigen Julbockmarktes, am 27. November 2016, war die Frau des PRO-Heilbronn-Vorsitzenden infolge fehlender Beleuchtung und mangelnder Verkehrssicherung durch den Veranstalter über eine in den Weg ragende Anhängerdeichsel gestürzt und hatte sich Verletzungen am (künstlichen) Kniegelenk, Handgelenk und im Gesicht nebst zwei Zähnen zugezogen.

Sie war Helferin am Stand von PRO Heilbronn und half auch beim Abbau am Ende der Veranstaltung. Da sie eine Kiste trug, konnte sie die am Boden liegende Deichsel in der Dunkelheit nicht sehen und stürzte über sie – was übrigens auch anderen Zeugen fast geschehen wäre, die ebenfalls sich an ihr gestoßen hatten, wie sich später herausstellte.

Ein auf Anfrage der Versicherung von der Geschädigten benannter Zeuge berichtet dazu, nachdem die Versicherung ihn erst Anfang September 2017 angefragt hatte:

„Gegen 18:00 Uhr begann ich von unserem Stand, Gerätschaften in mein Fahrzeug, welches auf dem Parkplatz am Hinterausgang der Markthalle stand, zu laden.
Am Hinteren Ausgang zum Parkplatz unserer Fahrzeuge stand eine Baustellen­-Halogen-Lampe diese war an beiden Tagen unbeleuchtet.
Direkt neben dem Eingang stand ein großer Hänger, so dass zum Eingang ein recht schmaler Weg war. Am Ende musste man direkt links an diesem vorbei, um an unsere Fahrzeuge zu kommen (da der Hof schon voll stand von Fahrzeugen zum Verladen).
Die Deichsel des Anhängers lag zum Parkplatz (Einfahrt) auf dem Boden.
Im Hofraum direkt neben der Deichsel standen schon die ersten Fahrzeuge zum beladen.
Unsere Fahrzeuge standen vor der Einfahrt auf dem Parkplatz.
Somit mussten wir über diese Deichsel steigen. Die Deichsel war nur sehr schwer erkennbar da diese schwarz war.
Ich selbst war zuerst draußen beim Verladen von Gerätschaften. Ich konnte ohne Probleme über diese Deichsel steigen, da ich sehr gut auch bei Dunkelheit sehen kann.
Beim Zurückgehen habe ich dann erfahren, dass Monika Dagenbach über diese Deichsel gefallen ist. Es haben sich mehrere Personen um sie gekümmert.
Nach dem Unfall hat dann jemand eine helle Palette auf diese Deichsel gelegt, damit man auch im Dunkeln das Hindernis sehen konnte.“

Sinngemäß dasselbe wurde auch der Versicherung des Böckinger Ring schon im Dezember 2016 von der Geschädigten mitgeteilt.
Doch der Versicherungsnehmer hatte keine große Eile mit der Erledigung des Falles.

Etliche Wochen vergingen, während die Zahnschmerzen der Geschädigten immer mehr zunahmen, bis die Versicherung – ohne Befragung der von der Geschädigten angegebenen Zeugen – am 15. Februar 2017 erklärte, daß sie auf Grund der (falschen, Anm. d.Red.) Angaben des Versicherungsnehmers keine Entschädigung zahlen will: Die Geschädigte habe einen Notausgang unberechtigt benutzt, teilte sie auf Grund der ersten und offenbar wiederholten Falschangaben des Versicherungsnehmers unter anderem mit.

Da sie trotz Widerspruch dazu weiterhin ihre Meinung nicht geändert hat, blieb der Geschädigten nichts anderes übrig, als Privatperson anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und schließlich zur Klärung auch Strafanzeige zu stellen.
Weder die Bürgerbewegung PRO Heilbronn noch deren Vorsitzender hatten als am Unfall Unbeteiligte dazu überhaupt einen Rechtsgrund.

Letzten Endes wollten auch die gesetzlichen Sozialversicherungen wissen, an wen sie sich halten können und ob dazu die Haftpflicht des Fahrzeughalters in Anspruch genommen werden kann.
Angeblich wußte aber auch niemand, wem der Anhänger gehört.

Wiewohl bereits am 5. April 2017 das inzwischen von Seiten des Versicherungsnehmers betraute Vorstandsmitglied gegenüber der Versicherung die Angaben der Geschädigten bestätigt hat, lenkte diese aber nicht ein. 

Am 22. April 2017 schrieb dieser nämlich u.a. klar und deutlich:

„… Es ist doch klar, daß wir im Risiko sind, falls die Versicherung jetzt nicht angemessen reguliert, empfehle ich Deinem Anwalt weitere Schritte einzuleiten….“

Erst nach weiterem Hin und Her und klarer Klagandrohung durch den Anwalt der Geschädigten lenkte die Versicherung endlich gegen Ende Juli ein und zahlte auch die letztlich geforderte Entschädigung, nachdem sie zunächst nicht unerwartet versucht hat, diese wesentlich geringer zu halten.
Damit war auch klargestellt, daß der Böckinger Ring seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hatte.

Alfred Dagenbach dazu:

 „Es steht zudem eindeutig fest, daß die Behauptung, eine Klage sei anhängig, genauso eine Falschbehauptung ist, wie, daß PRO Heilbronn eine Strafanzeige gestellt hätte.
Statt sich für dieses Fehlverhalten maßgebender Personen im Vorstand des Böckinger Rings zu entschuldigen, wurde nun im Stile einer Kollektivhaftung die Bürgerbewegung PRO Heilbronn vom Julbockmarkt unberechtigterweise ausgegrenzt. Man hielt es nicht einmal für nötig, sie über den Vorstandsbeschluß zu unterrichten, selbst das erfuhr PRO Heilbronn erst auf Nachfrage“.

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