Verschwiegen: Geschäftsverbindungen der Stadt mit Stadträten

Geschäfte mit Stadträten und Bediensteten der Stadt werden zur Geheimsache

Mit E-Mail vom 11. September 2018 hatte PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach bei der Stadtverwaltung angefragt und um Auskunft darüber gebeten, mit welchen städtischen Bediensteten, Stadt- und Bezirksbeiräten, mit ihnen verbundenen Firmen oder ihren Familienangehörigen die Stadt Heilbronn im Jahr 2017 Geschäftsverbindungen jeweils in welcher Weise und zu welchen finanziellen Beiträgen unterhalten hat. Gleichermaßen sollte Auskunft über solche Beziehungen zu mit der Stadt Heilbronn verbundenen Betrieben ("Konzern Stadt") gegeben werden und in wessen Zuständigkeiten dies jeweils lag.

Nun war aber dem menschlichem Verstand zufolge eigentlich anzunehmen, daß mit der Anfrage nicht allgemeine private Alltagshandlungen wie das Lösen eines Busfahrscheins, sondern um gewinnorientierte Geschäfte mit der Stadt und mit ihr verbundenen Betrieben, gemeint war.
Beispielsweise solche Geschäfte, wie sie bei der langjährigen Anmietung eines Wohnheims in der Mönchseestraße abgeschlossen wurden:
„FWV-Stadtrat und Rechtsanwalt Malte Höch ist zusammen mit dem Schwaigerner Bauunternehmen ‚Varese & Varese GbR‘ Inhaber der Höch & Varese GbR. Mit ihr hat die Stadt einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen, wie Rathaussprecher Anton Knittel bestätigt. Dem ‚G’schmäckle‘ bei solchen Konstruktionen hat man vorgebeugt: Das Regierungspräsidium habe es gebilligt, dass sich die Stadt hier einmietet“, schrieb die Rhein-Neckar-Zeitung vor über einem Jahr.
Großes Schweigen herrschte dazu über die Konditionen, die die Stadtverwaltung mit der Gesellschaft ihres Stadtrates abgeschlossen hatte, wurde angemerkt. (Wir berichteten)

Kein Verständnis für eine solche Anfrage

Doch die Verwaltungsspitze unter Oberbürgermeister Mergel legt die Anfrage anders aus und hat dafür auch kein Verständnis. Stattdessen wird die Anfrage unter einem rabulistischen Vorwand mit einem fulminanten Antwortschreiben durch das Rechtsamt abgeblitzt.
Auf die Beantwortung der Anfrage bestehe kein Anspruch, heißt es da, denn es handle sich nicht um eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde und das sei nun mal nicht der Fall.
Auch sei zu einer solchen Frage "nur eine Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderats (Quorum) berechtigt, nicht aber der einzelne Gemeinderat".
Es sei davon auszugehen, "dass jeder Vertrag zwischen den Entsorgungsbetrieben und Personen aus dem genannten Personenkreis über die Abfallentsorgung, jeder Vertrag des Theaters über ein Theater-Abo, jeder Vertrag der Stadtwerke GmbH über die Wasserversorgung, jeder Vertrag der HVG über die Gasversorgung usw. dargestellt werden müsste", heißt es zur Abwehr der Anfrage zudem.

Bürgernähe sieht anders auch
So werden großmundige Wahlversprechen nach mehr Bürgernähe zur Farce und letztlich auch zur Politik gegen die Bürger.
Als Alfred Dagenbach vor Jahren eine ähnliche Anfrage zur Amtszeit eines früheren Oberbürgermeisters an die Stadtverwaltung gestellt hatte, wurde diese noch richtig verstanden und auch klar beantwortet.
Er fragt sich:"Klar ist: Niemand darf wegen seines Mandats bevorzugt oder benachteiligt werden, aber was gibt es dann zu verschweigen? Statt Offenheit zu pflegen fördert man so die Politik[er]verdrossenheit und wundert sich dann, daß der Oberbürgermeister wie auch der Gemeinderat ohne Legitimation der bürgerlichen Mehrheit im Amt sind."


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