Nach Dresdener Versammlungsverbot: Demonstrationsverbot nur ein Vorwand? Alfred Dagenbach: "BKA muß Roß und Reiter nennen"
'Spaziergänger' ausgetrickst? >
[► Update 20.1.2015] Nachdem gestern die Dresdener
Polizei einen der schwerwiegendsten Eingriffe in die grundgesetzlich
garantierten Freiheitsrechte Zehntausender Bürger angeordnet hat, kann zu diesem
Vorgang nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, sondern muß darüber
Klarheit und Wahrheit gefordert werden.
Vor allem muß unverzüglich der von zahlreichen Skeptikern aufgebrachte Verdacht
widerlegt werden, daß mit dieser Anordnung die für heute angekündigte PEGIDA -
Demonstrationen nur unter dem Vorwand der Terrorismus-Drohung verboten wurde und
die Quelle dafür nicht unter Islamisten-Kreisen zu finden ist.
Schließlich könnte mit unbewiesenen Behauptung und fehlender nachvollziehbaren
Begründung nun jede politisch unbequeme Demonstration untersagt werden.
Die Dresdener Polizei hat den Ausnahmezustand erklärt und den
PEGIDA-"Spaziergang" wie alle anderen Versammlungen am heutigen Montag verboten,
nachdem Berichten zufolge Islamisten die Ermordung des Organisators während der
Versammlung geplant haben sollen.
Der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg und Heilbronner
Stadtrat Alfred Dagenbach erklärt dazu: "Offensichtlich sehen sich die
Innenminister - zumindest in Bund und Land Sachsen - nicht in der Lage, die
öffentliche Ordnung aufrecht erhalten und einen Mord auf offener Straße
verhindern zu können. Das offenbart zum einen die sträfliche Vernachlässigung
der Inneren Sicherheit insbesondere durch die auch von der Gewerkschaft der
Polizei stark kritisierten Personaleinsparungen und zum anderen wirft es
deutliche Fragen nach der Berechtigung der Maßnahme auf."
Diese Berechtigung sei bisher nicht nachgewiesen, "denn die Begründung in der
polizeilichen Anordnung ist äußerst vage", so Alfred Dagenbach, "hier muß
von Seiten der Polizei, die sich ja auf Informationen des Bundeskriminalamtes
und des Landeskriminalamtes Sachsen über eine angeblich vorliegende konkrete
Gefahr bezieht, Roß und Reiter bis zur originalen und unverfälschten Quelle
genannt werden. Die pure Behauptung und Informationsverweigerung unter dem
Vorwand des Schutzes polizeilicher Ermittlungen reicht dazu nicht aus. Vor allem
muß ausgeschlossen sein, daß es sich um eine Aktion von Trittbrettfahrern oder
gar um eine 'False-Flag-Aktion' staatlicher Stellen im Nachgang zu den
Anschlägen in Paris handelt. Bislang ist dies nicht erfolgt. Hier wurden ohne
genauere Begründung Grundrechte eingeschränkt, die zu Fragen nach 'cui bono'
geradezu animieren."
Da von einer realen Gefährdung ausgegangen werden muß, zeigt der Vorgang jedoch
auch ungeschminkt die für die selbsternannte "Politische Klasse" unangenehme und
stets herabgespielte Realität im Bereich der weitgehend ungezügelten Zuwanderung
auf. "Es muß schon einmal die Frage erlaubt sein, weshalb es so gut wie keine
Probleme mit der Integration ausländischer Mitbürger mit christlichen Wurzeln
gibt, aber im Gegensatz dazu unter solchen mit nichtchristlichen Wurzeln die
Errichtung von Parallelgesellschaften mit allen negativen Folgen erhebliche
Fortschritte in unserem Land machen kann," so Alfred Dagenbach, "die
Schuld dafür trägt die 'laissez-faire'-Politik der dafür verantwortlichen
Regierungen in Bund und den Ländern, denen in Folge der mit daraus
resultierenden Wahlverweigerung vielfach die Legitimation durch die Mehrheit der
Bürger fehlt."
[Update 20.1.2015] Sachsen soll
die Anschlagsgefahr hochgespielt haben
Unterdessen haben die Innenminister das sächsische Demonstrationsverbot intern
telefonisch diskutiert und hat Irritationen ausgelöst.
Berichten der Süddeutsche Zeitung zufolge, die aus Berliner Regierungskreisen stammen sollen, habe "Sachsen das ein bisschen hochgejazzt".
Ein hochrangiger Sicherheitsbeamter
habe die Absage aller Kundgebungen am Montag dem Bericht zufolge als
"unglückliche Entscheidung" bezeichnet.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) habe vermieden zu sagen, wie hoch
er die Gefahr einschätze und die Gegendemonstrationen seien verboten worden,
weil die Attentäter die Kundgebungen möglicherweise nicht unterscheiden könnten.
Unklar ist nach wie vor, worauf der nachrichtendienstliche Hinweis basiert.
Die Ursprungsfassung der Meldung, die zuerst an das Bundesamt für Verfassungsschutz ging und an das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Sachsen weitergeleitet wurde, will man jetzt "besorgen".
Aufklärung tur also not und man darf gespannt sein, was dazu noch aufgetischt wird.
Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg e.V.
1.Vorsitzender: StR Alfred
Dagenbach - 2.Vorsitzender: Fred Steininger
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