Nach Dresdener Versammlungsverbot:
Demonstrationsverbot nur ein Vorwand?
Alfred Dagenbach: "BKA muß Roß und Reiter nennen"

'Spaziergänger' ausgetrickst? >

[► Update 20.1.2015] Nachdem gestern die Dresdener Polizei einen der schwerwiegendsten Eingriffe in die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte Zehntausender Bürger angeordnet hat, kann zu diesem Vorgang nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, sondern muß darüber Klarheit und Wahrheit gefordert werden.
Vor allem muß unverzüglich der von zahlreichen Skeptikern aufgebrachte Verdacht widerlegt werden, daß mit dieser Anordnung die für heute angekündigte PEGIDA - Demonstrationen nur unter dem Vorwand der Terrorismus-Drohung verboten wurde und die Quelle dafür nicht unter Islamisten-Kreisen zu finden ist.
Schließlich könnte mit  unbewiesenen Behauptung und fehlender nachvollziehbaren Begründung nun jede politisch unbequeme Demonstration untersagt werden.
Die Dresdener Polizei hat den Ausnahmezustand erklärt und den PEGIDA-"Spaziergang" wie alle anderen Versammlungen am heutigen Montag verboten, nachdem Berichten zufolge Islamisten die Ermordung des Organisators während der Versammlung geplant haben sollen.
Der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg und Heilbronner Stadtrat Alfred Dagenbach erklärt dazu: "Offensichtlich sehen sich die Innenminister - zumindest in Bund und Land Sachsen - nicht in der Lage, die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten und einen Mord auf offener Straße verhindern zu können. Das offenbart zum einen die sträfliche Vernachlässigung der Inneren Sicherheit insbesondere durch die auch von der Gewerkschaft der Polizei stark kritisierten Personaleinsparungen und zum anderen wirft es deutliche Fragen nach der Berechtigung der Maßnahme auf."
Diese Berechtigung sei bisher nicht nachgewiesen, "denn die Begründung in der polizeilichen Anordnung ist äußerst vage", so Alfred Dagenbach, "hier muß von Seiten der Polizei, die sich ja auf Informationen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen über eine angeblich vorliegende konkrete Gefahr bezieht, Roß und Reiter bis zur originalen und unverfälschten Quelle genannt werden. Die pure Behauptung und Informationsverweigerung unter dem Vorwand des Schutzes polizeilicher Ermittlungen reicht dazu nicht aus. Vor allem muß ausgeschlossen sein, daß es sich um eine Aktion von Trittbrettfahrern oder gar um eine 'False-Flag-Aktion' staatlicher Stellen im Nachgang zu den Anschlägen in Paris handelt. Bislang ist dies nicht erfolgt. Hier wurden ohne genauere Begründung Grundrechte eingeschränkt, die zu Fragen nach 'cui bono' geradezu animieren."
Da von einer realen Gefährdung ausgegangen werden muß, zeigt der Vorgang jedoch auch ungeschminkt die für die selbsternannte "Politische Klasse" unangenehme und stets herabgespielte Realität im Bereich der weitgehend ungezügelten Zuwanderung auf. "Es muß schon einmal die Frage erlaubt sein, weshalb es so gut wie keine Probleme mit der Integration ausländischer Mitbürger mit christlichen Wurzeln gibt, aber im Gegensatz dazu unter solchen mit nichtchristlichen Wurzeln die Errichtung von Parallelgesellschaften mit allen negativen Folgen erhebliche Fortschritte in unserem Land  machen kann," so Alfred Dagenbach, "die Schuld dafür trägt die 'laissez-faire'-Politik der dafür verantwortlichen Regierungen in Bund und den Ländern, denen in Folge der mit daraus resultierenden Wahlverweigerung vielfach die Legitimation durch die Mehrheit der Bürger fehlt."

 

[Update 20.1.2015] Sachsen soll die Anschlagsgefahr hochgespielt haben

Unterdessen haben die Innenminister das sächsische Demonstrationsverbot intern telefonisch diskutiert und hat Irritationen ausgelöst.

Berichten der Süddeutsche Zeitung zufolge, die aus Berliner Regierungskreisen stammen sollen, habe "Sachsen das ein bisschen hochgejazzt".

Ein hochrangiger Sicherheitsbeamter habe die Absage aller Kundgebungen am Montag dem Bericht zufolge als "unglückliche Entscheidung" bezeichnet.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) habe vermieden zu sagen, wie hoch er die Gefahr einschätze und die Gegendemonstrationen seien verboten worden, weil die Attentäter die Kundgebungen möglicherweise nicht unterscheiden könnten.

Unklar ist nach wie vor, worauf der nachrichtendienstliche Hinweis basiert.

Die Ursprungsfassung der Meldung, die zuerst an das Bundesamt für Verfassungsschutz ging und an das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Sachsen weitergeleitet wurde, will man jetzt "besorgen".

Aufklärung tur also not und man darf gespannt sein, was dazu noch aufgetischt wird.


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