Demokratie ade?

Langsam rasten die selbsternannten Gralshüter der Demokratie aus und offenbaren immer mehr ihren wahren Charakter.

Von Berlin über Thüringen bis nach Heilbronn kann es die herrschende "politische Klasse" nicht fassen, daß sich große Teile des einzigen Souveräns in diesem freiheitlichsten Land, das es laut Altkanzler Kohl jemals auf deutschem Boden gegeben hat, zunehmend von ihrer gewohnten Pfründewirtschaft abwenden.

Für eine Riesenaufregung sorgt noch immer die gescheiterte Inthronisierung einer rotrotgrünen Minderheitsregierung in Thüringen, weil dies mit Stimmen der gefälligst auszugrenzenden Schmuddelkinder der AfD geschehen ist.
Offensichtlich sollte ein FDP-Nobody als Gegenkandidat zum bislang herrschenden Ministerpräsidenten, Bodo Ramelow, insbesondere für die Chargen der CDU als Alibi dazu herhalten, diesen als Vertreter der linken SED-Nachfolgepartei wieder zu installieren, was gründlich schief gelaufen ist.

Im beschaulichen Heilbronn sorgt dagegen der Eintritt eines parteilosen Einzelstadtrates in die bestehende AfD-Gemeinderatsfraktion für Furore.
Der linksgestrickte Oberbürgermeister will nun verhindern, daß auch die Ausschüsse das Spiegelbild des Gemeinderates wiedergeben und seine Marionetten agieren nach dem Motto "wes Brot ich eß', des Lied ich sing'".
Und was interessieren da noch einzuhaltende Statute, wenn man denen Recht gibt, die am lautesten schreien?

Dabei entfernt man sich bei solchen Methoden offenbar auch von den Bestimmungen eines Grundgesetzes, das nach den Erfahrungen des 3. Reiches und der bis heute ungebrochenen roten Gewaltherrschaft in vielen Ländern der Erde nach seinem Artikel 1 gewährleisten sollte, daß alle Menschen gleich zu behandeln sind.
Man "vergißt" solche Bestimmungen gerne, wenn es um die Diffamierung Andersdenkender geht, wiewohl Artikel 3 in Absatz 1 unübersehbar bestimmt, daß niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Insbesondere unbequeme politische Anschauungen unterziehen diese Kreise gerne ihrer höchst eigenwilligen Zensur, indem sie mit Unterstellungen, falschen Verdächtigungen und Verleumdungen versuchen, Aussagen zu kriminalisieren, die ihnen nicht passen, aber von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sind und auch immer wieder von Gerichten bestätigt werden müssen.
Nicht selten werden solche Angriffe gegen die Meinungsfreiheit mit Verbalinjurien aus dem Wortschatz des roten Agitationskaders von FdJ und SED geschmückt: Wer anderer Meinung als die der vermeintlichen Gutmenschen ist, sieht sich schnell dem Vorwurf des Rassismus oder Faschismus ausgesetzt.

Kein Wunder also, daß mehr als zwei Drittel der Deutschen laut Umfragen der Meinung sind, man dürfe in unserem freiheitlichsten Land, das es laut Helmut Kohl jemals auf deutschem Boden gegeben hat, nicht mehr alles sagen.
Schon der damalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger kam 1988 nach seinem auf Druck der Mainstream-Medien erfolgten Rücktritt zu einem ähnlichen Resümee.
Dabei regelt ein Strafgesetzbuch die Verstöße und insbesondere nicht die politischen Hasardeure der linken Nachfolgepartei der Mauermörder, deren Ideologie mehr als 100 Millionen Menschen weltweit auf dem dort nicht vorhandenen Gewissen hat.
Besonders häufig treffen solche Unterstellung gewählte Mandatsträger der AfD, die sich weder einer Gehirnwäsche unterziehen noch den Mund verbieten lassen wollen.
Mit großem Tamtam wird alles aufgebauscht, was man deren von den politisch motivierten Meinungsmachern als Unpersonen eingestuften Vertretern anzuhängen glaubt zu können.*
Dabei gibt es Dutzendweise teils gravierende Entgleisungen und Straftaten bei Funktionären der angeblich so sauberen etablierten Parteien.
Nur scheinen diese eben nur in die Kategorie der Kavaliersdelikte einzuordnen zu sein, während schon der Eintritt in eine unbequeme Partei ein Fall für den öffentlichen Pranger ist.

Unterdessen bringt es der Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker Frank Hannig zum Thema Rechtsstaat und Demokratie in einem Video auf einen Punkt und sagt:

THÜRINGEN - der Beginn einer DIKTATUR?!
"Es sind schwere Stunden für unseren Rechtsstaat und erschütternde Entwicklungen für unsere Demokratie.
In Artikel 20 unseres Grundgesetzes heißt es "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" - aber ist das wirklich so? Oder geht die Staatsgewalt von Twitter & Co. aus? In diesen Tagen werden wir Zeuge, wie die höchsten Regierungsvertreter unseres Landes die Regeln unseres Rechtsstaates nicht nur missachten, sie brechen diese!

Teilt den Beitrag so oft, dass er die Bundesregierung erreicht!"

* [Update] Häufig wird argumentiert, man dürfe Vertreter der AfD z.B. "Faschisten" nennen, weil es solche Urteile gebe.
Fakt ist jedoch, daß damit von Gerichten lediglich Werturteile im Rahmen der Meinungsfreiheit zugelassen wurden.
Es hat daher jeder die Freiheit, die Meinung zu vertreten, daß eine Aussage "faschistisch" sei - selbst wenn sie linksextreme Positionen vertritt.
Dies ist jedoch kein Freibrief für Beleidigungen und Diffamierungen einer Person z.B. als "Faschist", deren Meinung man nicht teilt.
Sehr wohl wurden derartige Unterstellungen schon strafrechtlich verfolgt, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Dabei gelten allerdings für Politiker nicht so enge Maßstäbe.
Sie müssen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit mehr gefallen lassen, als "Normalbürger".
Deshalb mußte es auch die Grünen-Politikerin Renate Künast hinnehmen, als „Drecksfotze“ beschimpft zu werden.
Damit ist es aber auch nicht erlaubt, alle Grünen als solche zu bezeichnen, wiewohl etliche "Demokraten" keine Hemmungen zeigen, AfD-Vertreter mit entsprechenden Fehlinterpretationen zu überziehen.


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