Bürgernähe?

Wer ist der Souverän?

Im Mai dieses Jahres fanden die Kommunalwahlen statt und es wurde auch in Heilbronn ein neuer Gemeinderat gewählt.
Dieser steht jetzt mit vielen neuen Gesichtern in den Startlöchern.
Man darf deshalb gespannt sein, wie gut die Wahl gewesen ist.
Nun: Er ist die Vertretung der Bürger, die noch immer der Souverän in unserer repräsentativen Demokratie sind und nicht Interessenvertreter einflußreicher Kreise.
Nicht zuletzt deshalb darf man gespannt sein, ob und was sich gegenüber dem alten Gremium verändern wird, das sich mit dem häufig praktizierten Proporz einer „großen Koalition“ mit der Verwaltungsspitze nicht selten nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Solche "Schwachstellen" lassen es zu, daß es noch immer einzelne Amtsträger gibt, die nach Gutsherrenart meinen, es bei den Bürgern mit unterwürfigen Bittstellern zu tun zu haben.
Tatsächlich sind sie bis in höchste Positionen nur die vom Souverän – also den Bürgern - bezahlten Dienstleister.
Beamte und Wahlbeamte sind daher wie jeder tüchtige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst weder einem Parteibuch noch den Vorgesetzten oder gar Sponsoren ihrer Wahlkämpfe verpflichtet, sondern allen Bürgern.
Rechte und Pflichten der Bürger enden deshalb nicht an der Wahlurne, sondern diese Bürger haben ein Recht auf korrekte Behandlung ihrer Anliegen auch nach der Wahl.
Bürokraten verdrängen gerne, daß beispielsweise amtliche Auskünfte vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH III ZR 114/68 u.a.) müssen.

„Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister“, lautet dagegen in §23 der Gemeindeordnung der Auftrag des Gemeinderates.
Er ist deshalb als Hauptorgan (§24 GO) der Stadt nicht dazu da, sich bei der Verwaltungsspitze beliebt zu machen, sondern die Verwaltung zu kontrollieren und die Rechte der Bürger zu wahren - und zwar ohne Ansehen der Person.
Dazu gehört dann auch der Mut, bei Zweifeln höhere Organe einzuschalten, die sich im Rahmen des Gleichbehandlungsgebotes parteipolitisch neutral der Sache annehmen müssen.
Die bei Wahlen strapazierten vollmundigen Worte von der „Bürgernähe“ sind mit Leben zu erfüllen und dürfen nicht nur leere Worthülsen sein!


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