Dienstaufsichtsbeschwerde der
Ratsgruppe PRO Heilbronn
Wackelt die
Bundesgartenschau?
Gemeinderat von OB nicht unterrichtet
Ist die Bundesgartenschau und der künftige Stadtteil Neckarbogen gefähdet? Bleibt das Gelände womöglich eine Industriebrache? Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn wurde in dieser für die Stadt wichtigen Angelegenheit von einem Schreiben der Landesregierung nicht unterrichtet, sondern mußten davon praktisch "zufällig" aus der Presse erfahren.
Die Stadträte Alfred Dagenbach und
Heiko Auchter der Ratsgruppe PRO Heilbronn haben deshalb bei der
Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Stuttgart Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, Herrn Helmut Himmelsbach, wegen
Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 23 und 43 (5) der Gemeindeordnung von
Baden-Württemberg erhoben und um Abhilfe gebeten.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind am 16. August 2011 erneut erst über die
Presse und Rundfunksendungen davon unterrichtet worden, daß wichtige Vorhaben
und Planungen der Stadt Heilbronn gefährdet sind. Nach einem Schreiben des
Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom Juni dieses Jahres sieht das Land
"derzeit keine Möglichkeit, eine Förderung für Heilbronner Straßenbauvorhaben in
Aussicht zu stellen."
Betroffen wären demnach laut Bericht der Heilbronner Stimme vom 16.8.2011
[http://www.stimme.de/regioticker/art16233,2215813] davon beispielsweise die
Verlagerung der Kalistraße, der Ausbau der Mannheimer Straße oder der Neubau der
Bleichinselbrücke und damit insgesamt das Projekt Bundesgartenschau und den
künftigen Stadtteil Neckarbogen mit einem Investitionsvolumen von weit mehr als
100 Millionen Euro.
Der Gemeinderat wurde in dessen Eigenschaft als Teil der Verwaltung über Monate
hinweg nicht von dieser Entwicklung in einer wichtigen Angelegenheit
unterrichtet, wobei dies - neben der jederzeit auch schriftlichen Möglichkeit -
auch während mindestens zwei von Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach geleiteten
Sitzungen des Gemeinderats nicht erfolgt ist.
Nach § 43 (5) GO hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat über alle wichtigen
die Stadt und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten
und bei wichtigen Planungen ist der Gemeinderat möglichst frühzeitig über die
Absichten und Vorstellungen der Stadtverwaltung und laufend über den Stand
und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten.
Diese Unterrichtung verweigert der Oberbürgermeister und negiert damit, daß
nicht er und seine Bürgermeister-Riege das Verwaltungsorgan der Stadt Heilbronn
ist, sondern gem. § 23 GO neben ihm ausschließlich der Gemeinderat.
Die beiden Stadträte weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, daß es
nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg keine Unterschiede in der
Rechtsstellung einzelner Gemeinderäte gibt, sondern alle gleichberechtigt
dasselbe Mandat durch Wahl erhalten haben und baten das Regierungspräsidium,
sie über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten.
Unterdessen hat das Referat "Kommunale Verfassungs- und Verwaltungsaufsicht" des
Regierungspräsiums Stuttgart den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigt
und teilt mit, daß der Oberbürgermeister um die Abgabe einer Stellungnahme
gebeten wurde.
Bürgerbewegung
e.V.
PRO Baden-Württemberg
1.Vorsitzender: StR Alfred
Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR
Heiko Auchter
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn -
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3202
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