Dienstaufsichtsbeschwerde der Ratsgruppe PRO Heilbronn
Wackelt die Bundesgartenschau?
Gemeinderat von OB nicht unterrichtet

OB Himmelsbach verkündet die Bundesgartenschau Wackelt die BuGa? >

Ist die Bundesgartenschau und der künftige Stadtteil Neckarbogen gefähdet? Bleibt das Gelände womöglich eine Industriebrache? Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn wurde in dieser für die Stadt wichtigen Angelegenheit von einem Schreiben der Landesregierung nicht unterrichtet, sondern mußten davon praktisch "zufällig" aus der Presse erfahren.

Die Stadträte Alfred Dagenbach und Heiko Auchter der Ratsgruppe PRO Heilbronn haben deshalb bei der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Stuttgart Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, Herrn Helmut Himmelsbach, wegen Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 23 und 43 (5) der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg erhoben und um Abhilfe gebeten.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind am 16. August 2011 erneut erst über die Presse und Rundfunksendungen davon unterrichtet worden, daß wichtige Vorhaben und Planungen der Stadt Heilbronn gefährdet sind. Nach einem Schreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom Juni dieses Jahres sieht das Land "derzeit keine Möglichkeit, eine Förderung für Heilbronner Straßenbauvorhaben in Aussicht zu stellen."
Betroffen wären demnach laut Bericht der Heilbronner Stimme vom 16.8.2011 [http://www.stimme.de/regioticker/art16233,2215813] davon beispielsweise die Verlagerung der Kalistraße, der Ausbau der Mannheimer Straße oder der Neubau der Bleichinselbrücke und damit insgesamt das Projekt Bundesgartenschau und den künftigen Stadtteil Neckarbogen mit einem Investitionsvolumen von weit mehr als 100 Millionen Euro.
Der Gemeinderat wurde in dessen Eigenschaft als Teil der Verwaltung über Monate hinweg nicht von dieser Entwicklung in einer wichtigen Angelegenheit unterrichtet, wobei dies - neben der jederzeit auch schriftlichen Möglichkeit - auch während mindestens zwei von Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach geleiteten Sitzungen des Gemeinderats nicht erfolgt ist.
Nach § 43 (5) GO hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat über alle wichtigen die Stadt und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten und bei wichtigen Planungen ist der Gemeinderat möglichst frühzeitig über die Absichten und Vorstellungen der Stadtverwaltung und laufend über den Stand und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten.
Diese Unterrichtung verweigert der Oberbürgermeister und negiert damit, daß nicht er und seine Bürgermeister-Riege das Verwaltungsorgan der Stadt Heilbronn ist, sondern gem. § 23 GO neben ihm ausschließlich der Gemeinderat.
Die beiden Stadträte weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, daß es nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg keine Unterschiede in der Rechtsstellung einzelner Gemeinderäte gibt, sondern alle gleichberechtigt dasselbe Mandat durch Wahl erhalten haben und baten das Regierungspräsidium, sie über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten.
Unterdessen hat das Referat "Kommunale Verfassungs- und Verwaltungsaufsicht" des Regierungspräsiums Stuttgart den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigt und teilt mit, daß der Oberbürgermeister um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten wurde.


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