Folgende Schätzwerte für die Anzahl getöteter Menschen durch Auswirkungen der kommunistischen Herrschaft in den entsprechenden Ländern werden genannt:
Eine Resolution des Europarats vom Januar 2006 stützt sich auf das Zahlenwerk aus dem "Schwarzbuch des Kommunismus".
Quelle: Wikipedia
DEBATTE:
Gefährliche Linkspartei
Das Kapitel Sozialismus schien von 1989 an mit den Umwälzungen
in den Ostblockstaaten beendet. Die Erfahrungen mit ihm in mehr
als 70 Jahren und in mehr als 70 Ländern der Welt waren
verheerend: Gewaltherrschaft, Unfreiheit, tiefe Armut und die
Herrschaft weniger waren seine Kennzeichen.
Erinnern wir uns an die geschichtlichen Tatsachen: Laut
Schwarzbuch des Kommunismus verantwortet der Sozialismus in der
Ausprägung des Kommunismus über 100 Millionen Todesopfer, davon
65 Millionen in China, 20 Millionen in der Sowjetunion, jeweils
zwei Millionen in Kambodscha und Nordkorea, eine Million in
Osteuropa. Um dieses konkreter, bildhafter auszudrücken, im Juli
1937 befahl Stalin den Parteileitern und NKWD-Stellen die
systematische Massenerschießung Zehntausender mit dem Zusatz,
wenn im Rahmen dieser Operationen tausend zu viel erschossen
werden, sei dieses kein Beinbruch.
...
(CP) Quelle:FRANKFURTER
NEUE PRESSE vom 24.1.2008
Millionen gegen Rechts
Den "Kampf gegen Rechts" zu unterstützen, ist dem
Staat unter Einsatz von Steuermitteln fast unglaublich und
offenbar unendlich viele Millionen wert.
Die Abgeordnete Maria Michalk (CDU/CSU) fragte laut
Bundestagsdrucksache 15/4627 vom 07. 01. 2005 bei der
Bundesregierung an:
"Beabsichtigt die Bundesregierung, das auslaufende Programm
"Civitas initiativ gegen Rechtsextremismus in den
neuen Bundesländern" fortzuführen, nachdem durch die
Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen deutlich wurde, dass
der Rechtsextremismus weiter erstarkt?"
Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Marieluise
Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 29. September 2004 lautete:
Das Aktionsprogramm "Jugend für Toleranz
und Demokratie gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" mit seinen Teilprogrammen "entimon Gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus", "civitas initiativ gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern" und "XENOS Leben und Arbeiten in Vielfalt" wird in 2005 entsprechend den Haushaltsvorgaben und der langfristigen Planung weiter umgesetzt. Die Fortsetzung bis 2006 ist vorgesehen. Bisher konnten aus dem Programm civitas im Freistaat Sachsen rund 267 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 6,3 Mio. Euro und im Land Brandenburg rund 222 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 3,9 Mio. Euro gefördert werden. |
Um welche Mittel geht es?
CIVITAS
Im Abschlussbericht des Aktionsprogramms "Jugend für
Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" 2001 2006
heißt es, daß für die Projektförderung von 2001 bis 2006
Millionen aus dem Bundeshaushalt - sprich Steuergelder - zu
finanzielle Ausstattung für folgende Programme zur Verfügung
gestellt wurden:
Unter Berücksichtigung des Sonderprogramms
Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus
im Jahr 2001 wurden durch die Bundesregierung für das
Modellprogramm ENTIMON bis 2006 rund
65,34 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung
gestellt. Die Aufteilung nach Haushaltsjahren stellt sich unter Berücksichtigung der beteiligten Umsetzungspartner wie folgt dar: 2001 rd. 15,34 Millionen Euro Umsetzung von Maßnahmen durch Länder und Kommunen - rd. 7,62 Mio. EUR - Implementierung von Lokalen Aktionsplänen im Rahmen der Plattform Entwicklung und Chancen junger Menschen in Stadtteilen und Landkreisen mit besonderem Entwicklungsbedarf (E&C-Programm) durch die Stiftung SPI - rd. 1,79 Mio. EUR - Förderung von Maßnahmen der Jugendbildung bei bundeszentralen Trägern sowie Förderung von modellhaften Maßnahmen durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH - rd. 3,94 Mio. EUR - Umsetzung von modellhaften, bundeszentral bedeutsamen Maßnahmen durch das BMFSFJ - rd. 1,99 Mio. EUR - 2002 bis 2006
50 Millionen Euro |
XENOS
Über Xenos heißt es:
Im Jahr 2000 hat die Bundesregierung das
Programm "XENOS - Leben und
Arbeiten in Vielfalt" mit der Zielsetzung der
Verknüpfung von Aktivitäten gegen Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz und Maßnahmen gegen
Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
sowie aus dem Bereich der schulischen und beruflichen
Bildung entwickelt. Für dieses Programm stellt die Bundesregierung auf Grund der großen Resonanz bis 2006 ca. 75 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Durch die Länder und Kommunen und/oder durch Eigen- und Drittmittel sind die Projekte und Initiativen entsprechend komplementär zu finanzieren. Mittlerweile werden 250 Projekte im Rahmen von XENOS gefördert. |
Das Programm XENOS lief Ende 2007 aus. Danach gibt es das Nachfolge-Programm "XENOS - Integration und Vielfalt". Hierzu heißt es:
Nach Auslaufen des Bundesprogramms "XENOS
- Leben und Arbeiten in Vielfalt" Ende 2007 legt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Jahre
2008 bis 2013 das Nachfolge-Programm "XENOS
- Integration und Vielfalt" auf. Das neue Programm
startet mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie und
dem Aufruf zur Interessenbekundung voraussichtlich im
März 2008. Ziel ist es, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung nachhaltig entgegenzuwirken und die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Gesellschaft zu unterstützen. |
Gefördert werden sollen
"innovative Modellvorhaben, die Fremdenfeindlichkeit,
Rassismus und Diskriminierung nachhaltig entgegenwirken und die
Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die
Gesellschaft unterstützen.
Quelle: http://www.xenos-de.de
In einer weiteren Bundestagsdrucksache wird berichtet:
Die Bundesregierung förderte seit 2001 im
Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend für Toleranz
und Demokratie gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" die
Einzelprogramme "entimon
gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus",
"Civitas initiativ gegen
Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern" und
"Xenos Leben und Arbeiten in
Vielfalt". Diese Projekte waren bis Ende 2006
befristet. ... Mittlerweile hat die Bundesregierung ein neues Programm Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus oder kurz Vielfalt tut gut aufgelegt, für das im Haushalt 2007 im Einzelplan 17 Mittel in Höhe von 19 Mio. Euro bereitgestellt sind. Zusätzlich zu diesem präventiv ausgerichteten Programm sind weitere 5 Mio. Euro für das ergänzende Programm Förderung von Beratungsnetzwerken Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus etatisiert. Dieses Programm setzt seinen Schwerpunkt auf anlassbezogene Interventionen gegen Rechtsextremismus. Quelle: Bundestagsdokument |
Vergleichbare geförderte Programme gegen den wesentlich gefährlicheren Linksextremismus bis hinein in etablierte Parteien sucht man (wohl deshalb) vergeblich.
Entschließung des Europarates betr. die Notwendigkeit der internationalen Verurteilung von Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime
Nichtamtliche Übersetzung
Quelle: Referat PB 2 des Deutschen Bundestages
Entschließung 1481 (2006)***
betr. die Notwendigkeit der internationalen Verurteilung
von Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 1096 (1996)
betr. Maßnahmen zur Beseitigung des Erbes der früheren kommunistischen
totalitären Systeme.
2. Die totalitären kommunistischen Regime, die im letzten Jahrhundert in Mittel-
und Osteuropa herrschten und in mehreren Staaten der Welt noch immer an der
Macht sind, waren ausnahmslos durch schwere Menschenrechtsverletzungen
gekennzeichnet. Die Verletzungen unterschieden sich je nach Kultur, Land und
geschichtlicher Epoche und umfassten Morde an und Hinrichtungen von einzelnen
Personen und großen Menschengruppen, Tod in Konzentrationslagern, Verhungern,
Deportationen, Folter, Sklavenarbeit und andere Formen physischen Massenterrors,
Verfolgung auf der Grundlage von Volkszugehörigkeit oder Religion, Verletzung
der Gewissens-, Gedanken- und Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit sowie auch
fehlenden politischen Pluralismus.
3. Die Verbrechen wurden mit der Theorie des Klassenkampfes und dem Prinzip der
Diktatur des Proletariats gerechtfertigt. Die Auslegung beider Prinzipien
legitimierte die „Eliminierung“ von Menschen, die für den Aufbau einer neuen
Gesellschaft als schädlich und insofern als Feinde der totalitären
kommunistischen Regime betrachtet wurden. Eine große Zahl von Opfern in jedem
betroffenen Land waren die eigenen Staatsbürger. Das galt insbesondere für
Völker der ehemaligen UdSSR, die andere Völker in Bezug auf die Zahl der Opfer
weit übertrafen.
4. Die Versammlung erkennt an, dass einige europäische kommunistische Parteien
ungeachtet der Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime Beiträge zur
Verwirklichung der Demokratie leisten.
5. Auf den Sturz der totalitären kommunistischen Regime in Mittel- und Osteuropa
folgte nicht in allen Fällen eine internationale Untersuchung über die von ihnen
begangenen Verbrechen. Darüber hinaus sind die Urheber dieser Verbrechen von der
internationalen Gemeinschaft nicht, wie es nach den durch den
Nationalsozialismus (Nazismus) begangenen schrecklichen Verbrechen der Fall war,
vor Gericht gestellt worden.
6. Dementsprechend ist die öffentliche Wahrnehmung der von totalitären
kommunistischen Regimen begangenen Verbrechen sehr gering. Kommunistische
Parteien sind in einigen Ländern legal und aktiv, auch wenn sie sich in einigen
Fällen nicht von den Verbrechen distanziert haben, die früher von totalitären
kommunistischen Regimen begangen wurden.
7. Die Versammlung ist überzeugt, dass Geschichtsbewusstsein eine der
Voraussetzungen für die künftige Vermeidung vergleichbarer Verbrechen darstellt.
Außerdem spielen die moralische Bewertung und Verurteilung begangener Verbrechen
bei der Aufklärung junger Menschen eine wichtige Rolle. Eine klare Position der
internationalen Gemeinschaft zur Vergangenheit kann ihnen bei ihrem künftigen
Handeln als Leitbild dienen.
8. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die noch lebenden Opfer
von Verbrechen totalitärer kommunistischer Regime oder ihre Angehörigen für ihr
Leiden Mitgefühl, Verständnis und Anerkennung verdienen.
9. In einigen Staaten der Welt bestehen noch immertotalitäre kommunistische
Regime, und dort werden weiterhin Verbrechen begangen. Die Wahrnehmung der
eigenen nationalen Interessen sollte die Staaten nicht von angemessener Kritik
an den gegenwärtigen totalitären kommunistischen Regimen abhalten. Die
Versammlung verurteilt alle diese Menschenrechts-verletzungen aufs Schärfste.
10. Die Diskussionen und Verurteilungen, die bisher in einigen Mitgliedstaaten
des Europarats auf nationaler Ebene stattgefunden haben, entheben die
internationale Gemein-schaft nicht der Verpflichtung, zu den Verbrechen der
totalitären kommunistischen Regime klar Stellung zu beziehen. Sie ist moralisch
dazu verpflichtet, unverzüglich so zu handeln.
11. Der Europarat ist für eine solche Diskussion auf internationaler Ebene das
geeignete Forum. Alle früheren kommunistischen Staaten Europas mit Ausnahme
Weißrusslands gehören ihm mittlerweile an, und der Schutz der Menschenrechte
sowie die Rechtsstaatlichkeit sind Grundwerte, für die er eintritt.
12. Deshalb verurteilt die Parlamentarische Versammlung nachdrücklich die
schweren Menschenrechtsverletzungen durch die totalitären kommunistischen Regime
und bekundet den Opfern dieser Verbrechen Mitgefühl, Verständnis und
Anerkennung.
13. Außerdem fordert sie alle kommunistischen oder postkommunistischen Parteien
in ihren Mitgliedstaaten auf, die dies bisher noch nicht getan haben, die
Geschichte des Kommunismus und ihre eigene Vergangenheit einer Neubewertung zu
unterziehen, sich klar von den Verbrechen zu distanzieren, die von totalitären
kommunistischen Regimen begangen wurden, und sie eindeutig zu verurteilen.
14. Die Versammlung ist der Auffassung, dass diese klare Stellungnahme der
inter-nationalen Gemeinschaft den Weg zu einer weiteren Versöhnung ebnen wird.
Darüber hinaus wird sie hoffentlich Historiker überall auf der Welt dazu
bewegen, ihre Studien fortzusetzen, um zu ermitteln und objektiv zu überprüfen,
was sich zugetragen hat.
Note Note
*** Debatte der Versammlung am 25. Januar 2006 (5. Sitzung) (siehe Dok.10765,
Bericht des Politischen Ausschusses, Berichterstatter: Herr Lindblad.
Note Note
Von der Versammlung verabschiedeter Text am 25. Januar 2006 (5. Sitzung).
Quelle: Resolution des Europarats
Presseerklärung der
Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen zum 65. Jahrestag der Bombardierung
Dresdens
Gewalt gegen Polizeibeamte in Dresden - DPolG-Sachsen weist einseitige
Berichterstattung der Medien Startseite
15.02.2010 - Der 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens ist jährlich am 13.
Februar Anlass zu stillem und ehrenvollen Gedenken. Dies wird nicht zuletzt
durch die Bevölkerung Dresdens, sondern auch durch demokratische Kräfte unseres
Bundeslandes und der Bundesrepublik zum Ausdruck gebracht. Erschreckend ist in
diesem Zusammenhang, das sich unter diese Demokraten linke Gewalttäter mischten,
die weder demokratisch noch friedlich sind und dann auch noch Rückendeckung
durch die Medien und Mitglieder des Bundestages bzw. Mitglieder des Landtages
erhielten. Das dieser Gedenktag durch rechte aber auch linke Gewalttäter
regelmäßig missbraucht wird, ist mittlerweile zum traurigen wiederkehrenden
Szenario geworden. Die letzten Jahre, wurden durch dieses Jahr deutlich
übertroffen. Linke Gewalttäter brannten Barrikaden ab, Schlugen bei einer
Deutschen Bank Scheiben ein, zerstörten Polizeifahrzeuge und griffen in einer
menschverachtenden Art und Weise die eingesetzten Polizeibeamten an, beleidigten
und verletzten diese unter dem sehenden Auge von Europaparlamentariern,
Bundestagsmitgliedern und Landtagsmitgliedern. Das kein Polizeibeamter schwer
verletzt oder getötet wurde ist einmal mehr dem Zufall zu verdanken und zum
anderen dem professionellen Agieren der eingesetzten Polizeibeamten vor Ort.
Linke Gewalttäter führen den Staat und seine Institutionen an der Nase herum,
was nicht zuletzt im vorigen Jahr in Berlin und in Hamburg deutlich geworden
ist, und werden in der Berichterstattung in den Medien nicht oder kaum erwähnt.
Bodo Ramelow (Partei „Die Linke“), Mitglied des Deutschen Bundestages, forderte
in Dresden Demonstrationsteilnehmer mittels Megaphon dazu auf, Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Wir als DPolG-Sachsen sind erschüttert, wie
sich vom Steuerzahler bezahlte Demokraten des Bundestages von linken
Gewalttätern und Systemgegnern instrumentalisieren und für ihre Zwecke einsetzen
lassen.
Wir fordern eine klare öffentliche Abgrenzung von Mitgliedern des Bundestages
und der Landtage der Bundesländer von solchen gewalttätigen linken Störern! Es
kann und darf nicht sein, dass gewalttätige linke Chaoten sich des Schutzes
deutscher Parlamentarier erfreuen!
Natürlich darf nicht vergessen werden, dass Rechtsextremismus in allen seinen
Ausprägungen genauso bekämpft werden muss. Hierfür werden von den Polizeien der
Bundesländer Sonderkommissionen zur Aufklärung politisch motivierter Gewalt
unterhalten, welche in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen
Rechtsextremismus, trotz steigender Gewalttaten, ermittelten. Es entsteht aber
mehr und mehr der Eindruck, dass linke Gewalt verharmlost wird. Rechte Gewalt
wird regelmäßig zum Anlass genommen um Medienwirksam in der Öffentlichkeit zu
berichten. Wenn hingegen linke Gewalttäter und Chaoten Polizisten angreifen, ist
das öffentliche Interesse zumindest im medialen Bereich eher gering. Wann immer
linke Chaoten auf den Plan treten, brennen Barrikaden und Mülltonnen, werden
Pflastersteine gegen Polizeibeamte geworfen und damit diese Polizeibeamten in
Lebensgefahr gebracht, Polizeireviere angegriffen, ganze Stadtteile verwüstet
und hinzukommende Rettungskräfte der Feuerwehr ebenso angegriffen. Wie lange
will der Staat dies dem Steuerzahler und den jeweils eingesetzten Polizeibeamten
noch zumuten und diese Chaoten in unserem Land wüten lassen? Die DPolG-Sachsen
fordert ein massives Einschreiten des Staates und seiner dafür zuständigen
Institutionen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, um auch dieser Form von
Extremismus ein Ende zu setzen! Wir sind nicht damit einverstanden, dass
Polizeibeamte regelmäßig von solchen Chaoten als Zielscheibe ihres Hasses
benutzt werden und dem Steuerzahler durch massive Zerstörungen jährlich immense
Kosten zugemutet werden! Wir werden als DPolG dieses Thema nicht aus unserer
Aufmerksamkeit verlieren, denn in diesem Jahr stehen noch Einsätze wie der 1.
Mai und der Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung an, im nächsten Jahr
wieder der 13. Februar in Dresden.
Am 18.02.2010 wurde folgendes
angefügt:
Bezug nehmend zur Presseerklärung der DPolG Sachsen zum Polizeieinsatz zum 65.
Jahrestag der Zerstörung Dresdens, sollten folgende Fakten Beachtung finden.
Zuerst möchten wir uns für unseren Fehler entschuldigen und stellen hiermit
richtig, dass Herr Bodo Ramelow kein Bundestagsabgeordneter ist, sondern
Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der Fraktion „Die Linke“ im
Thüringischen Landtag.
Der §21 des Versammlungsgesetzes besagt: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ |
Wer zu Blockaden aufruft,
macht sich gegebenenfalls gemäß des §111 StGB strafbar. Hier verweisen wir auf
das Interview mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Herrn Christian
Avenarius vom 27.01.2010 gegenüber dem „Dresden-Fernsehen“.
Die Polizei ist eine neutrale und parteipolitisch unabhängige Institution, die
den Gesetzen und dem gesprochenem Recht Geltung zu verschaffen hat. Sie ist der
Garant für den hier lebenden Bürger und jeden Besucher, dass sie über dessen
freiheitlich- demokratische Grundrechte wacht und jene schützt. Gleichfalls
verweisen wir auf den §163 StPO.
Somit hat die Polizei, die zu beschützen, deren Rechte beschnitten werden
sollen. Wenn die Gesetze so nicht mit den Vorstellungen der Bevölkerung und
deren gewählten Vertretern, die die Gesetze beschließen, konform gehen, dann
sind jene gewählten Vertreter gefragt, diese Gesetze entsprechend des
politischen Willens anzupassen bzw. zu ändern und nicht zum Rechtsbruch
aufzurufen.
Die Polizei setzt sich aus Menschen zusammen. Sie muss den Staat, dessen
Ordnung, das Grundgesetz, schützen, den einzelnen Bürger und damit auch sich
selbst.
Und in eigener Sache betonen wir;
dass die Presseerklärung nicht in alleiniger Initiative unseres
Landesvorsitzenden, Frank Conrad, entstand, sondern die Meinung unserer
Mitglieder widerspiegelt - Polizeibeamte, die nicht zuletzt am 13.02.2010 in
Dresden ihren Dienst für den Freistaat Sachsen im Sinne der Aufrechterhaltung
von Ordnung und Sicherheit versehen haben.