PRO Heilbronn fordert:
Ressourcenschonende Bebauungsplanung

PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach: Flächenverbrauch reduzieren

Flächen schonen und Synergien nutzen ►

22.7.2014 - In Schreiben an den Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Franz Untersteller und  den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, fordert die Bürgerbewegung PRO Heilbronn diese dazu auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ggf. durch Erlaß gesetzlicher Bestimmungen Sorge dafür zu tragen, daß bei der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen künftig entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden, mit der Folge, daß

    1. der Flächenverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren ist;

    2. Parkflächen nur noch in Tiefgaragen unter Gebäuden und soweit sie dort nicht in ausreichender Zahl umgesetzt werden können, diese flächenschonend in Parkhäusern errichtet werden.
     

Gleichzeitig wurde ein entsprechender Antrag an die Heilbronner Stadtverwaltung mit gleicher Zielsetzung gestellt.

Als Begründung erklären die Sprecher, Stadtrat Alfred Dagenbach, Bezirksbeirat Heiko Auchter und der landwirtschaftspolitische Sprecher Hermann Hagner, dazu:

Laut Umweltbundesamt und wie bei den Nachhaltigkeitstagen in Heilbronn am vorletzten Wochenende auch betont wurde, ist der Boden eine natürliche Ressource, auf der und von der wir alle leben. Er erfüllt eine Vielzahl ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Funktionen. Vor allem der humushaltige Oberboden mit seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit ist von besonderer Bedeutung, unter anderem als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen und für die landwirtschaftliche Produktion. Böden sind in überschaubaren Zeiträumen nicht erneuerbar. Die Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungs- und Verkehrszwecke und die damit einhergehende

teilweise Bodenversiegelung führen zum Verlust ökologisch wichtiger Funktionen des Bodens: Er geht als Lebensraum verloren, kann Regenwasser nicht mehr aufnehmen und steht auch für die landwirtschaftliche Produktion nicht mehr zur Verfügung.

Für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit den nicht vermehrbaren verfügbaren Flächen ist es daher notwendig, ähnlich anderer grundsätzlicher Bestimmungen, wie z.B. Begrünung und Ersatzpflanzungen, bei der Ausweisung und Änderung von Bebauungsplänen auf den sparsamsten Umgang mit dem Flächenverbrauch zu achten.

Insbesondere wird dabei darauf verwiesen, daß Bauleitplanungen auch Ausgleichsflächen ausweisen, was den Flächenverbrauch weiter erhöht , womit in aller Regel landwirtschaftliche Produktionsfläche belastet und dadurch nicht nur die ressourcenschonende Nahversorgung reduziert wird, sondern auch als existenzbedrohend für landwirtschaftliche Betriebe wirkt.
 


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