PRO Heilbronn empfiehlt in Sachen
gesplittete Abwassergebühr:
Fragebögen genau
prüfen!
Gravierende Mängel in versandten Anhörungsbögen festgestellt
Es geht um Ihr Geld! >
Die Stadträte der Bürgerbewegung
PRO Heilbronn, Alfred Dagenbach und Heiko Auchter, warnen davor, die zur Zeit von der
Stadt Heilbronn an die Grundeigentümer versandten Fragebögen der
Entsorgungsbetriebe zur Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr" einfach
unüberprüft zur Seite zu legen. Auf Beschluß des Gemeinderates sollen künftig
getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser als "gesplittete
Abwassergebühr" erhoben werden, weil der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am
11.3.2010 ein entsprechendes Urteil (2 S 2938/08) verkündet hat.
"In mindestens einem Fall wurde eine derart gravierend falsche Vorlage an die
Grundeigentümer gesandt, daß größte Zweifel an der Zuverlässigkeit der
Berechnungen über das gesamte Stadtgebiet angebracht sind und die Bürger vor
einem allzu blinden Vertrauen in die Stadtverwaltung gewarnt werden müssen", so
Heiko Auchter, "wir empfehlen, nicht nur genau nachzumessen, sondern auch den
Inhalt der Schreiben genauestens auf Plausibilität zu prüfen, nach zurechnen und
mit der Realität zu vergleichen."
Im konkreten Fall wurde dem beitragspflichtigen Grundeigentümer ein völlig
fremder Flurkartenausschnitt und eine falsche Berechnung zugesandt. Dennoch
waren die erhaltenen Unterlagen am Ende der jeweiligen Dokumente mit der
eigentlich richtigen Lagenbezeichnung in Böckingen verknüpft worden. Tatsächlich
liegt der übersandte Flurkartenausschnitt jedoch in einem völlig anderen
Stadtteil. Dazu komme aber, daß in einer angefügten Tabelle nicht etwa aus der
übersandten falschen Flurkarte Berechnungen übernommen worden sind, sondern
irgendwelche nicht nachvollziehbaren Zahlen eingetragen wurden, die wiederum
nicht einmal korrekt zusammengezählt worden sind. So werden als Summen im
Beispiel 159m² bzw. 144m² genannt, in Wahrheit ergeben korrekte Addition aber
203m² bzw. 179m².
Hinzu kommt, daß auch die Berechnung der markierten Flächen unter Anwendung des
eingeblendeten Maßstabes grob und ungenau ermittelt wurde.
"Besonders frappant ist dann die gegebene Antwort auf eine telefonischen
Rückfrage bei der bearbeitenden Stelle. Dort war man der Ansicht, daß es
Abweichungen unter 10m² eigentlich nicht Wert wären, sie zu korrigieren.
Derartige Abweichungen (um 10m²) würden wohl im Bereich von Euro 0,30 liegen",
stellt Alfred Dagenbach fest, "offensichtlich ist man sich nicht darüber im
klaren, welche Folgen derartige Ungenauigkeiten von Amts wegen vor
Verwaltungsgerichten spielen. Damit könnte die gesamte Satzung für unwirksam
erklärt werden."
Die Ratsgruppe PRO Heilbronn verlangt daher in einer Anfrage an die
Stadtverwaltung Auskunft darüber, inwieweit solche Aussagen relevant sind und
wie die korrekte Auskunft ggf. lautet. Außerdem will man wissen, in wie vielen
Fällen Grundeigentümern genauso gravierend falsche Unterlagen bereits übersandt
worden sind.
Alfred Dagenbach und Heiko Auchter bemängeln darüber hinaus das Halten der Bürger in Unwissenheit
darüber,
- in welcher Weise die unterschiedliche jährliche Niederschlagsmenge Eingang in
die Berechnungen findet,
- in welcher Weise neben den stadteigenen Liegenschaften versiegelte und
teilversiegelte öffentliche Flächen Eingang in die Berechnungen finden
und weshalb den Bürgern im Anschreiben der künftige Gewichtungsfaktor (Gebühr
pro abflußrelevante Fläche : Gebühr pro m³ Schmutzwasser) vorenthalten wird.
Dagenbach: "Zu fragen ist auch, weshalb die Gebührenerhebung rückwirkend
erfolgen soll. Das kommt mangelnder Vertrauensschutz wie eine für die Bürger
überraschende Klausel ins Spiel. Betroffen werden nämlich nicht nur die
Grundeigentümer, sondern auch die Mieter und Pächter sein, die niemand dazu
befragt!"
Schließlich folgt noch die nächste Ungereimtheit dadurch, daß der Gemeinderat am
22.7.2010 per Beschluß zugestimmt hat, daß zur Umsetzung im Wirtschaftsplan der
Entsorgungsbetriebe 3 Aushilfsstellen eingerichtet werden. Nun tritt aber ein in
Tübingen ansässiges ortsfremdes Büro als Dienstleister auf, das über eine
städtische Telefonnummer quasi von Amts wegen erreichbar ist und die Auswertung
bewerkstelligt. "Wer hat dies beschlossen, den Auftrag erteilt und wie hoch sind
die Kosten für diese Maßnahme" will die Bürgerbewegung PRO Heilbronn nun von der
Stadtverwaltung wissen und fordert die Bürger nochmals nachdrücklich dazu auf,
die im Anschreiben der Entsorgungsbetriebe gemachten Angaben genauestens zu
prüfen, "denn Mißtrauen ist da in höchstem Maße angebracht, wo bei der Erhebung
von Abwassergebühren schon in der Vergangenheit unterschiedliche Methoden in
Einzelfällen wie bei der Gartenbewässerung durchgeführt wurden!"
Bürgerbewegung
e.V.
PRO Baden-Württemberg
1.Vorsitzender: StR Alfred
Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR
Heiko Auchter
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