PRO Heilbronn empfiehlt in Sachen gesplittete Abwassergebühr:
Fragebögen genau prüfen!
Gravierende Mängel in versandten Anhörungsbögen festgestellt

Foto: Sandeep Thukral Es geht um Ihr Geld! >

Die Stadträte der Bürgerbewegung PRO Heilbronn, Alfred Dagenbach und Heiko Auchter, warnen davor, die zur Zeit von der Stadt Heilbronn an die Grundeigentümer versandten Fragebögen der Entsorgungsbetriebe zur Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr" einfach unüberprüft zur Seite zu legen. Auf Beschluß des Gemeinderates sollen  künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser als "gesplittete Abwassergebühr" erhoben werden, weil der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am 11.3.2010 ein entsprechendes Urteil (2 S 2938/08) verkündet hat.
"In mindestens einem Fall wurde eine derart gravierend falsche Vorlage an die Grundeigentümer gesandt, daß größte Zweifel an der Zuverlässigkeit der Berechnungen über das gesamte Stadtgebiet angebracht sind und die Bürger vor einem allzu blinden Vertrauen in die Stadtverwaltung gewarnt werden müssen", so Heiko Auchter, "wir empfehlen, nicht nur genau nachzumessen, sondern auch den Inhalt der Schreiben genauestens auf Plausibilität zu prüfen, nach zurechnen und mit der Realität zu vergleichen."
Im konkreten Fall wurde dem beitragspflichtigen Grundeigentümer ein  völlig fremder Flurkartenausschnitt und eine falsche Berechnung zugesandt. Dennoch  waren die erhaltenen Unterlagen am Ende der jeweiligen Dokumente mit der eigentlich richtigen Lagenbezeichnung in Böckingen verknüpft worden. Tatsächlich liegt der übersandte Flurkartenausschnitt jedoch in einem völlig anderen Stadtteil. Dazu komme aber, daß in einer angefügten Tabelle nicht etwa aus der übersandten falschen Flurkarte Berechnungen übernommen worden sind, sondern irgendwelche nicht nachvollziehbaren Zahlen eingetragen wurden, die wiederum nicht einmal korrekt zusammengezählt worden sind. So werden als Summen im Beispiel 159m² bzw. 144m² genannt, in Wahrheit ergeben korrekte Addition aber 203m² bzw. 179m².
Hinzu kommt, daß auch die Berechnung der markierten Flächen unter Anwendung des eingeblendeten Maßstabes grob und ungenau ermittelt wurde.
"Besonders frappant ist dann die gegebene Antwort auf eine telefonischen Rückfrage bei der bearbeitenden Stelle. Dort war man der Ansicht, daß es Abweichungen unter 10m² eigentlich nicht Wert wären, sie zu korrigieren. Derartige Abweichungen (um 10m²) würden wohl im Bereich von Euro 0,30 liegen", stellt Alfred Dagenbach fest, "offensichtlich ist man sich nicht darüber im klaren, welche Folgen derartige Ungenauigkeiten von Amts wegen vor Verwaltungsgerichten spielen. Damit könnte die gesamte Satzung für unwirksam erklärt werden."
Die Ratsgruppe PRO Heilbronn verlangt daher in einer Anfrage an die Stadtverwaltung Auskunft darüber, inwieweit solche Aussagen relevant sind und wie die korrekte Auskunft ggf. lautet. Außerdem will man wissen, in wie vielen Fällen Grundeigentümern genauso gravierend falsche Unterlagen bereits übersandt worden sind.
Alfred Dagenbach und Heiko Auchter bemängeln darüber hinaus das Halten der Bürger in Unwissenheit darüber,
- in welcher Weise die unterschiedliche jährliche Niederschlagsmenge Eingang in die Berechnungen findet,
- in welcher Weise neben den stadteigenen Liegenschaften versiegelte und teilversiegelte öffentliche Flächen Eingang in die Berechnungen finden
und weshalb den Bürgern im Anschreiben der künftige Gewichtungsfaktor (Gebühr pro abflußrelevante Fläche : Gebühr pro m³ Schmutzwasser) vorenthalten wird.
Dagenbach: "Zu fragen ist auch, weshalb die Gebührenerhebung rückwirkend erfolgen soll. Das kommt mangelnder Vertrauensschutz wie eine für die Bürger überraschende Klausel ins Spiel. Betroffen werden nämlich nicht nur die Grundeigentümer, sondern auch die Mieter und Pächter sein, die niemand dazu befragt!"
Schließlich folgt noch die nächste Ungereimtheit dadurch, daß der Gemeinderat am 22.7.2010 per Beschluß zugestimmt hat, daß zur Umsetzung im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe 3 Aushilfsstellen eingerichtet werden. Nun tritt aber ein in Tübingen ansässiges ortsfremdes Büro als Dienstleister auf, das über eine städtische Telefonnummer quasi von Amts wegen erreichbar ist und die Auswertung bewerkstelligt. "Wer hat dies beschlossen, den Auftrag erteilt und wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahme" will die Bürgerbewegung PRO Heilbronn nun von der Stadtverwaltung wissen und fordert die Bürger nochmals nachdrücklich dazu auf, die im Anschreiben der Entsorgungsbetriebe gemachten Angaben genauestens zu prüfen, "denn Mißtrauen ist da in höchstem Maße angebracht, wo bei der Erhebung von Abwassergebühren schon in der Vergangenheit unterschiedliche Methoden in Einzelfällen wie bei der Gartenbewässerung durchgeführt wurden!"


kostenlose counter von buecher-zeitschriften.com

Bürgerbewegung e.V.
PRO Baden-Württemberg

1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR Heiko Auchter
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn - Registergericht - am 11.7.2006 unter dem Aktenzeichen VR 3202

Bankverbindung: Volksbank Heilbronn eG Kto.: 314 501 002 BLZ: 62090100
IBAN: DE66620901000314501002 - BIC: GENODES1 VHN

Steuernummer beim Finanzamt Heilbronn: 065209-14336
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig

Unser Programm für unser Land, Heilbronn und das Unterland. Machen Sie mit!